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Rettungsweg durch Notwendige Treppenräume

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    Rettungsweg durch Notwendige Treppenräume

    Guten Morgen BS-Gemeinde,

    für einen Beleg bin ich am grübeln und hoffe auf Hilfe.

    Ich habe einen Bestandsbau - Sonderbau.

    Ein notwendiger Treppenraum. Dahinter einige "Stichräume". Alles unter 10 m RW-länge.
    2 bauliche Rettungsweg sind erforderlich.
    Ein Bypass geht nicht, da nur 1,20 m Breite für die dann neuen RW.

    Annahme: Das Treppenhaus fällt aus.

    Wie entfluchte ich die dahinter leigende 3-4 Aufenthaltsräume?
    Durch das Treppenhaus in den dahinter liegenden notwendigen Flur ? dann zum 2. RW und 2. NTR?
    Reicht eine RDA? Eine SichTR wollte ich erstmal ausschließen
    oder gar nur ein 2. baulicher RW?

    Danke für Ihre Hilfe

    #2
    Guten Tag,

    für die Beantwortung Ihrer Fragen sind die Informationen nicht ausreichendv und widersprüchlich.

    Es fehlen Angaben zur Nutzung, zur Gebäudeklasse, Baugenehmigung, Sonderbaustatus, Bundesland etc.

    Was auf jeden Fall nicht baurechtskonform ist, ist die Führung des Rettungsweges von einem notwendigen Flur durch das Treppenhaus in den nächsten notwendigen Flur.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Bestandsbau, Schule in Sachsen GK 5, matrielle Baugenehmigung (es ist "nur" ein Beleg). Die BauGe setzten wir mal voraus
      Der Hinweis des RW von einem NF durch den NTR ist sehr gut gut. Und wenn dieser ausfällt z.B. durch Verrauchung.
      Die FW wird ihn nutzen und die Selbstrettung?
      Oder ist es baurechtskonform zu sagen...
      keine zusätzlichen Brandlasten,
      Entrauchung durch RÖ reicht und ich darf den verrauchten NTR queren?

      Ein schönes Wochenende

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