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Verjähren bauliche Verstöße gegen die Brandschutzbestimmungen?

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    Verjähren bauliche Verstöße gegen die Brandschutzbestimmungen?

    Guten Abend, liebe Foristen,

    mir liegt folgende Frage auf dem Herzen: verjähren bauliche Verstöße gegen die Brandschutzbestimmungen?

    Der konkrete Fall: das Nachbarhaus steht ca. 3,30 m von dem meinen entfernt, direkt an der Grundstücksgrenze.
    Die Gebäudewand ist damit eine Brandmauer. Eine Öffnung befindet sich darin: der Abzug für die Dunstabzugshabe (geht direkt in meinen Hof).
    Brandwände dürfen laut Baurecht keine Öffnungen aufweisen. Ich vermute, die Öffnung wurde illegal kerngebohrt.
    Die Nachbarn sagen, das Ganze sei ja schon verjährt, da die ihre Vorbesitzer die Wand durchbohrt hätten, und das Ganze könne so bleiben.

    Ich sage mir jedoch mit meinem gesunden Menschenverstand: wenn Verstöße gegen die Brandschutzbestimmungen irgendwann verjähren und man den Mangel bestehen lassen kann, dann sind doch Brandvorschriften sinnlos.

    Euer / Ihr Standpunkt dazu?

    Ich danke schon jetzt ganz herzlich für jeden Kommentar, der hierzu etwas sagen kann.

    Michi

    #2
    Sie sprechen hier mehrere Fragestellungen an.

    1. Verjähren bauliche Verstöße?
    Nein, illegal bleibt illegal. Verstöße gegen die Baugenehmigung verjähren nicht.

    2. Ob die Öffnung illegal ist, kann nur mit der Baugenehmigung beantwortet werden.
    Dazu müssten Sie ggf. mit der Bauaufsichtsbehörde in Kontakt treten.

    Gruß
    C. Lammer

    Kommentar


      #3
      Guten Abend, C.Lammer,

      danke für die Antwort.
      Ich werde recherchieren....

      Viele Grüße
      Michi

      Kommentar

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