Guten Tag zusammen,
mir ist unklar, wie die Prüfung (Erstinbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung ggf. Altanlagenprüfung) bei den Sprinkleranlagen geregelt ist. Wenn die Sprinkleranlage z.B. nach VdS Regeln geplant, umgesetzt und abgenommen wurde, muss die wiederkehrende Prüfung in Zukunft jede 3 Jahre immer nur nach den VdS-Vorgaben erfolgen. Falls der Versicherer oder die Baugenehmigung keine explizite Regelung zu der Prüfung vorgibt, würde nur die "klassische" Prüfung nach DIN EN reichen? Für kurze Info oder ein Link wäre ich Ihnen dankbar.
Viele Grüße
David
mir ist unklar, wie die Prüfung (Erstinbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung ggf. Altanlagenprüfung) bei den Sprinkleranlagen geregelt ist. Wenn die Sprinkleranlage z.B. nach VdS Regeln geplant, umgesetzt und abgenommen wurde, muss die wiederkehrende Prüfung in Zukunft jede 3 Jahre immer nur nach den VdS-Vorgaben erfolgen. Falls der Versicherer oder die Baugenehmigung keine explizite Regelung zu der Prüfung vorgibt, würde nur die "klassische" Prüfung nach DIN EN reichen? Für kurze Info oder ein Link wäre ich Ihnen dankbar.
Viele Grüße
David
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