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Sprinkleranlagen - wiederkehrende Prüfung

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    Sprinkleranlagen - wiederkehrende Prüfung

    Guten Tag zusammen,

    mir ist unklar, wie die Prüfung (Erstinbetriebnahme, wiederkehrende Prüfung ggf. Altanlagenprüfung) bei den Sprinkleranlagen geregelt ist. Wenn die Sprinkleranlage z.B. nach VdS Regeln geplant, umgesetzt und abgenommen wurde, muss die wiederkehrende Prüfung in Zukunft jede 3 Jahre immer nur nach den VdS-Vorgaben erfolgen. Falls der Versicherer oder die Baugenehmigung keine explizite Regelung zu der Prüfung vorgibt, würde nur die "klassische" Prüfung nach DIN EN reichen? Für kurze Info oder ein Link wäre ich Ihnen dankbar.

    Viele Grüße
    David

    #2
    Baurechtlich sollten zur Art der Sprinkleranlage keine Vorgaben gestellt werden. Ob die Anlage nach FM Global, VdS CEA 4001 oder DIN EN 12845:2020-11 geplant werden, spielt dabei keine Rolle. Sie können diese aber nie mischen; entweder DIN oder VdS. Wenn Sie gegenüber der unteren Bauaufsicht eine baurechtlich geforderte Sprinkleranlage nach CEA 4001 anzeigen, müssen Sie diese auch nach dem entsprechenden Regelwerk inbetrieb nehmen, warten, instandhalten und prüfen. Eine FM Global Anlage nach VdS Regeln prüfen ist nicht zulässig. Sie können eine Bestandsanlage VdS durch Sachverständige von FM Global prüfen lassen, um festzustellen ob diese Anlage den Vorgaben von FM Global zufällig entspricht und das FM Normenwerk anwendbar ist. Nur, wozu? Rumtricksen um Kosten zu sparen wollen Sie doch nicht?
    Ansonsten an den Sachverständigen Ihres Vertrauens wenden und dort direkt Bauvorhaben bezogen anfragen. Der VdS z.B. prüft auch DIN Anlagen.

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      #3
      Lieben Dank für die Ausführungen, das hilft mir bei einem anderen Problem momentan sehr weiter.

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