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    Blocklagerung

    Hallo in die Runde,
    ich habe einen Logistiker als Kunden, er betreibt mehrere Logistiklager.
    Bei einer Überprüfung durch den VDS (Gebäude ist besprinklert), bemängelte er das die Blocklagerung maximal 150m² betragen dürfen. Zusätzlich müssen die Gänge zwischen den Blocklagern 2,4m breite aufweisen.
    Jetzt meine Frage:
    Wo kann ich entnehmen das die Fläche eines Blocklager 150m² nicht übersteigen darf? Konnte bisher nichts finden.
    Gelagert wird Nicht brennbarer Quarzsand in Pappfässern auf Holzpalette.
    Wir wollen das Lager umstrukturieren, jetzt suche ich Bezugsquellen. Der VDS ist derzeit nicht zu erreichen.

    #2
    Die Quelle dürfte die VdS CEA 4001 sein (Richtlinien für Sprinkleranlagen) und/oder die Baugenehmigung.
    Üblicherweise stehen aber in den Protokollen des VdS auch die Prüfgrundlagen.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Es kommt auf die Sprinkleranlage an. Z.B.
      Bei einer mittleren Brandgefahr (OH)
      "c) Jeder Lagerblock darf, die umgebenden Freistreifen eingeschlossen, 216 m² oder eine von der zuständigen Stelle festzulegende Fläche nicht überschreiten. Die Lagerblöcke
      sind durch einen Freistreifen rundherum zu trennen. Die Freistreifen sind von Lagergut freizuhalten."
      "K.7.2 ... Blocklager ST1 bis zu 3,0 m Lagerhöhe
      ...Für die Kunststofflagerung sind Teillagerflächen mit einer Fläche von maximal 150 m² zulässig. Zwischen den Teillagerflächen sind mindestens Freistreifen mit einer Breite von
      2,4 m zu bilden."
      "K.13 Besondere Anforderungen für den Schutz von Verschieberegalen nur mit Deckensprinklern
      ... Die Fläche eines Blocks mit zusammengeschobenen Verschieberegalen darf 150 m2 nicht überschreiten."

      Nur mal unvollständige Zitate aus der 2024er VdS CEA 4001. Die Frage ist in Ferndiagnose nicht zu beantworten. Die VEA ist kein 'Gesetz. Davon darf in einer gesamtheitlichen Betrachtung auch in Einzelpunkten abgewichen werden. Wenden Sie sich an den Sprinklersachverständigen Ihres Vertrauens. Das muss baurechtlich nicht der VdS sein. TÜV macht das auch gern.

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