Hallo in die Runde,
ich habe einen Logistiker als Kunden, er betreibt mehrere Logistiklager.
Bei einer Überprüfung durch den VDS (Gebäude ist besprinklert), bemängelte er das die Blocklagerung maximal 150m² betragen dürfen. Zusätzlich müssen die Gänge zwischen den Blocklagern 2,4m breite aufweisen.
Jetzt meine Frage:
Wo kann ich entnehmen das die Fläche eines Blocklager 150m² nicht übersteigen darf? Konnte bisher nichts finden.
Gelagert wird Nicht brennbarer Quarzsand in Pappfässern auf Holzpalette.
Wir wollen das Lager umstrukturieren, jetzt suche ich Bezugsquellen. Der VDS ist derzeit nicht zu erreichen.
ich habe einen Logistiker als Kunden, er betreibt mehrere Logistiklager.
Bei einer Überprüfung durch den VDS (Gebäude ist besprinklert), bemängelte er das die Blocklagerung maximal 150m² betragen dürfen. Zusätzlich müssen die Gänge zwischen den Blocklagern 2,4m breite aufweisen.
Jetzt meine Frage:
Wo kann ich entnehmen das die Fläche eines Blocklager 150m² nicht übersteigen darf? Konnte bisher nichts finden.
Gelagert wird Nicht brennbarer Quarzsand in Pappfässern auf Holzpalette.
Wir wollen das Lager umstrukturieren, jetzt suche ich Bezugsquellen. Der VDS ist derzeit nicht zu erreichen.
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