Hallo,
ich Kunde hat ein Wohn- und Geschäftsgebäude.
Im EG befinden sich zwei Ladengeschäfte - ein Blumenladen ca. 200m2 und eine Praxis für Ergotherapie ca. 200m2 (hier war früher eine Bank).
Wegen Energetischer Sanierung sollen Fenster und Türen ausgetauscht werden.
Die Zugangstüre öffnet nach Innen und eine zweite Zugangstüre öffnet ebenfalls nach Innen. Denke lag an der Bank das diese Türen nach Innen öffneten.
Im Zuge der Renovierung müssten beide Türen entsprechend der ASR und Bauordnung umgebaut werden das diese in Fluchtrichtung öffnen. Ist das richtig so oder können die Türen erhalten bleiben?
Zusätzlich habe ich den besonderen Fall das sich das Gebäude am Hang befindet und der zweite Fluchtweg in den Keller verweist, ist das zulässig?
ich Kunde hat ein Wohn- und Geschäftsgebäude.
Im EG befinden sich zwei Ladengeschäfte - ein Blumenladen ca. 200m2 und eine Praxis für Ergotherapie ca. 200m2 (hier war früher eine Bank).
Wegen Energetischer Sanierung sollen Fenster und Türen ausgetauscht werden.
Die Zugangstüre öffnet nach Innen und eine zweite Zugangstüre öffnet ebenfalls nach Innen. Denke lag an der Bank das diese Türen nach Innen öffneten.
Im Zuge der Renovierung müssten beide Türen entsprechend der ASR und Bauordnung umgebaut werden das diese in Fluchtrichtung öffnen. Ist das richtig so oder können die Türen erhalten bleiben?
Zusätzlich habe ich den besonderen Fall das sich das Gebäude am Hang befindet und der zweite Fluchtweg in den Keller verweist, ist das zulässig?
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