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Türen in Fluchtwegen.

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    Türen in Fluchtwegen.

    Hallo,

    ich Kunde hat ein Wohn- und Geschäftsgebäude.
    Im EG befinden sich zwei Ladengeschäfte - ein Blumenladen ca. 200m2 und eine Praxis für Ergotherapie ca. 200m2 (hier war früher eine Bank).
    Wegen Energetischer Sanierung sollen Fenster und Türen ausgetauscht werden.
    Die Zugangstüre öffnet nach Innen und eine zweite Zugangstüre öffnet ebenfalls nach Innen. Denke lag an der Bank das diese Türen nach Innen öffneten.

    Im Zuge der Renovierung müssten beide Türen entsprechend der ASR und Bauordnung umgebaut werden das diese in Fluchtrichtung öffnen. Ist das richtig so oder können die Türen erhalten bleiben?
    Zusätzlich habe ich den besonderen Fall das sich das Gebäude am Hang befindet und der zweite Fluchtweg in den Keller verweist, ist das zulässig?

    #2
    Aus der Ferne, ohne Unterlagen und Bundesland ist eine seriöse Antwort nicht möglich und übersteigt auch den Umfang des Forums.

    Solange das Bauvorhaben genehmigungsfrei ist und die Nutzung und die bauliche Ausführung der Baugenehmigung entsprechen, haben Sie im Baurecht Bestandsschutz.
    Im Arbeitsschutzrecht gibt es allerdings keinen Bestandsschutz; es richtet sich allerdings an den Unternehmer.

    Ob es noch andere Gründe für die Türöffnungsrichtungen gibt (z. B. Gebäude steht auf der Grundstücksgrenze), kann nur die Baugenehmigung beantworten.


    Zur Frage der Führung der Rettungswege reichen die Informationen nicht aus; auch hier nur der Verweis auf die Baugenehmigung.


    Gruß
    C. Lammer
    Zuletzt geändert von clammer; 12.08.2024, 09:23. Grund: Schreibfehler korrigiert

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      #3
      Hallo,
      Danke für die Antwort. Es ist im Bundesland Bayern.
      in den Bauunterlagen sind die Türe. Entsprechend so eingezeichnet. Damals in der Genehmigung war die eine Türe Zugang zur Bankfiliale für Kunden. Die hintere Türe war der Personaleingang zur Bankfiliale.

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        #4
        Hallo,

        wie Herr Lammer bereits angedeutet hat, ohne Unterlagen mit Vorbehalt.

        Türen die in Fluchtrichtung aufschlagen sollen, ist für Einrichtungen und Nutzungen vorgesehen in denen mit vielen Personen gerechnet werden muss, die gleichzeitig die Türe passieren müssen. Eine Nutzung als Blumenladen oder Ergotherapiepraxis lässt dies nicht vermuten.

        Somit bleibt aus meiner Sicht die Forderung seitens Arbeitsstätte - hierzu eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und der Behörde vorlegen.
        Eine Gb erstellt ein Unternehmer selbst oder eine FaSi...
        näheres gerne per PN.

        VG THugger

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          #5
          Hey, ja, du hast recht, laut ASR und Bauvorschriften müssen Türen in gewerblichen Gebäuden in Fluchtrichtung öffnen. Das ist besonders wichtig für die Sicherheit der Personen im Gebäude. Was den zweiten Fluchtweg angeht, Fluchtweg in den Keller ist normalerweise nicht zulässig.

          Zusätzlich, überprüf doch am besten die lokalen Vorschriften. Im Zweifel einen Sachverständigen fragen

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            #6
            Hallo! Ja, nach ASR und Bauordnung müssen die Türen in Fluchtrichtung öffnen, gerade in Geschäften. Das mit der Bank ist oft so, aber jetzt nach den heutigen Vorschriften sollten die Türen angepasst werden. Der zweite Fluchtweg in den Keller könnte problematisch sein, normalerweise muss ein Fluchtweg ins Freie führen.

            Unbedingt mit dem Bauamt klären, ob es hier Sonderregelungen gibt. Bei Hanglage gibt es manchmal besondere Bedingungen, aber das sollte individuell geprüft werden.

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              #7
              zaleca się, aby analiza została przeprowadzona przez specjalistę ds. bezpieczeństwa budowlanego lub inspektora budowlanego. Wymiana drzwi na drzwi otwierane na zewnątrz i zapewnienie wystarczającej liczby dróg ewakuacyjnych mają kluczowe znaczenie dla bezpieczeństwa użytkowników budynku. http://narysujemy.pl
              Zuletzt geändert von Rottek; 17.10.2024, 13:33.

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                #8
                Ich übersetze mal das Polnische:

                Es wird empfohlen, die Analyse von einem Gebäudesicherheitsspezialisten oder Bauinspektor durchführen zu lassen. Der Austausch von Türen durch nach außen öffnende Türen und die Bereitstellung ausreichender Fluchtwege sind für die Sicherheit der Gebäudenutzer von entscheidender Bedeutung.

                Ob mit der poln. Werbung jemand was anfangen kann?

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