Hallo,
ich habe einen Kunden der sich in eine Lagerhalle eingemietet hat.
Die zwei Units werden durch eine Brandwand getrennt, in der Brandwand sind zwei Brandschutztore die aber außer Betrieb sind.
Der Vermieter meinte die Tore unterliegen keiner Prüfung das sie weil nicht genutzt als Wand zählen.
ist das richtig?
gibt es eine Vorschrift wie groß der Abstand vom Logistikgut zur Brandwand sein muss?
Danke im Vorraus
ich habe einen Kunden der sich in eine Lagerhalle eingemietet hat.
Die zwei Units werden durch eine Brandwand getrennt, in der Brandwand sind zwei Brandschutztore die aber außer Betrieb sind.
Der Vermieter meinte die Tore unterliegen keiner Prüfung das sie weil nicht genutzt als Wand zählen.
ist das richtig?
gibt es eine Vorschrift wie groß der Abstand vom Logistikgut zur Brandwand sein muss?
Danke im Vorraus
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