Hallo, im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes wurde ich u.a. verpflichtet einfache Maßnahmen zur Entrauchung der Treppenräume umzusetzen. Diese umfassen in dem Treppenraum ein Dachfenster mit Steuerung inkl. zwei Lüftertaster zum manuellen Öffnen und Schließen, sowie zwei vernetzte Brandmelder. Das Objekt fällt in die GK3.
Damit die Mieter nicht das Fenster willkürlich bedienen und es dann auch bei Niederschlag offen stehen lassen, möchte ich gerne anstatt der 2 Lüftertaster RWA Bedientaster einsetzen und das ganze über eine RWA ZENTRALE o.ä. steuern. Ich möchte jedoch keine RWA in Betrieb nehmen. Daher meine Frage und das klingt jetzt vielleicht komisch: Kann man einzelne Komponenten einer RWA miteinander verschalten, ohne das man hier Gefahr läuft unter die Vorschriften einer RWA zu fallen. Oder anders gefragt,wäre es möglich, eine RWA lediglich zur Umsetzung geringer Brandschutzanforderungen zu installieren, ohne diese als RWA (abnahme, wartung etc.) zu betreiben?
Verständnisfragen gerne. Vielen Dank!
Damit die Mieter nicht das Fenster willkürlich bedienen und es dann auch bei Niederschlag offen stehen lassen, möchte ich gerne anstatt der 2 Lüftertaster RWA Bedientaster einsetzen und das ganze über eine RWA ZENTRALE o.ä. steuern. Ich möchte jedoch keine RWA in Betrieb nehmen. Daher meine Frage und das klingt jetzt vielleicht komisch: Kann man einzelne Komponenten einer RWA miteinander verschalten, ohne das man hier Gefahr läuft unter die Vorschriften einer RWA zu fallen. Oder anders gefragt,wäre es möglich, eine RWA lediglich zur Umsetzung geringer Brandschutzanforderungen zu installieren, ohne diese als RWA (abnahme, wartung etc.) zu betreiben?
Verständnisfragen gerne. Vielen Dank!
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