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Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

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    Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

    Hallo zusammen,
    nach der ASR A2.2 sind Arbeitsstätten in Abhängigkeit von deren Grundfläche mit entsprechenden Löschmitteleinheiten auszustatten.
    Welche Fläche ist hier anzusetzen (Bruttogrundfläche, Nettogrundfläche, Nutzfläche,...)??? Ich würde zur Bruttogrundfläche tendieren. Im konkreten Fall wäre dann aber die Fläche bei mehreren Geschoss gerade knapp über der Fläche nach der Tab.3 der ASR A2.2 und die erforderlichen LEs sehr viel höher. Hat man hier noch Spielraum oder sind die Grenzwerte sehr ernst zu nehmen ( z.B. Bei 510 m² noch 21LE statt 24)?
    Würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
    Grüße Kerstin

    #2
    Hallo,

    die Bruttogrundfläche macht m. E. keinen Sinn, da sie ja auch die Umfassungsbauteile beinhaltet. Mit den Begriffen der DIN 277 kommt man nur bedingt weit, da ja je nach Betriebsart nicht alle Flächen erfasst werden. Ich würde mich an der Nutzfläche, der Technischen Funktionsfläche und der Verkehrsfläche orientieren. Gerade bei den Verkehrsflächen sehe ich durchaus Gestaltungspielraum.
    Die Flächenregelung entbindet nicht von einer Einzelfallbetrachtung; so können je nach Flächenaufteilung auch mehr oder weniger LE zum Tragen kommen.

    Gruß
    C. Lammer

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