Hallo zusammen,
nach der ASR A2.2 sind Arbeitsstätten in Abhängigkeit von deren Grundfläche mit entsprechenden Löschmitteleinheiten auszustatten.
Welche Fläche ist hier anzusetzen (Bruttogrundfläche, Nettogrundfläche, Nutzfläche,...)??? Ich würde zur Bruttogrundfläche tendieren. Im konkreten Fall wäre dann aber die Fläche bei mehreren Geschoss gerade knapp über der Fläche nach der Tab.3 der ASR A2.2 und die erforderlichen LEs sehr viel höher. Hat man hier noch Spielraum oder sind die Grenzwerte sehr ernst zu nehmen ( z.B. Bei 510 m² noch 21LE statt 24)?
Würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Grüße Kerstin
nach der ASR A2.2 sind Arbeitsstätten in Abhängigkeit von deren Grundfläche mit entsprechenden Löschmitteleinheiten auszustatten.
Welche Fläche ist hier anzusetzen (Bruttogrundfläche, Nettogrundfläche, Nutzfläche,...)??? Ich würde zur Bruttogrundfläche tendieren. Im konkreten Fall wäre dann aber die Fläche bei mehreren Geschoss gerade knapp über der Fläche nach der Tab.3 der ASR A2.2 und die erforderlichen LEs sehr viel höher. Hat man hier noch Spielraum oder sind die Grenzwerte sehr ernst zu nehmen ( z.B. Bei 510 m² noch 21LE statt 24)?
Würde mich sehr freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Grüße Kerstin
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