Liebe Brandschutzexperten,
bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die manuelle Auslösung des Rauchabzuges im Treppenraum von allen Gebäudenutzern betätigt werden soll. Wir haben dies in den Brandschutzunterweisungen so gelehrt, sogar in der Brandschutzordnung verankert.
In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Feuerwehr, hat dieser deutlich darauf hingewiesen, dass die RWA ausschließlich durch die Einsatzkräfte ausgelöst werden soll.
Ich selbst sehe die Öffnung des Rauchabzuges in Treppenräumen immer noch für sinnvoll und problemlos an, weil es die Zeitspanne für eine Selbstrettung verlängert und die sog. „Kaminwirkung“ vor allem förderlich für die Rauchableitung ist.
Da es in diesem Punkt unterschiedliche Sichtweisen gibt, würde ich mich über eine Diskussion an dieser Stelle freuen, um meine Meinung zu festigen oder auch zu revidieren.
bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die manuelle Auslösung des Rauchabzuges im Treppenraum von allen Gebäudenutzern betätigt werden soll. Wir haben dies in den Brandschutzunterweisungen so gelehrt, sogar in der Brandschutzordnung verankert.
In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Feuerwehr, hat dieser deutlich darauf hingewiesen, dass die RWA ausschließlich durch die Einsatzkräfte ausgelöst werden soll.
Ich selbst sehe die Öffnung des Rauchabzuges in Treppenräumen immer noch für sinnvoll und problemlos an, weil es die Zeitspanne für eine Selbstrettung verlängert und die sog. „Kaminwirkung“ vor allem förderlich für die Rauchableitung ist.
Da es in diesem Punkt unterschiedliche Sichtweisen gibt, würde ich mich über eine Diskussion an dieser Stelle freuen, um meine Meinung zu festigen oder auch zu revidieren.
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