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Verhalten im Brandfall - Schulen

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    Verhalten im Brandfall - Schulen

    hallo,

    ich habe da mal eine Frage.
    Bei der Erstellung von Flucht-& Rettunsplänen wird die Brandschutzordnung Teil A (Verhalten im Brandfall) sowie die Verhaltensregeln bei Unfällen mit abgebildet.
    Allerdings stellt sich mir die Frage wie das bei F&R-Plänen in Schulen ist. Hier sind meist mehr Verhaltensregeln abgebildet. z.B. "- Schüler aufstellen, auf vollzähligkeit prüfen" , "- die Lehrer führen vorweg die Klassen entlang den gekennzeichneten Fluchtwegen zum Sammelplatz" usw.
    Dies finde ich einen zu ausführlichen und zu langen Text. In meinen Augen soll ein Plan schnell und einfach zu lesen und verstehen sein.

    Gibt es den spezielle Verhaltensregeln im Brandfall für Schulen die man auf einen F&R-Plan abbildet?
    Oder ist es besser die Schüler in der Schule auf den Alltag vorzubereiten und somit die allgemeinen Verhaltensregeln mit abzubilden.

    Danke schon mal
    Grüße
    Marco

    #2
    Hallo,
    in der DGUV Information 202-051 "Feueralarm in der Schule" unterscheidet sich der Flucht- & Rettungsplan nicht vom Standard - er gilt ja für alle, auch beim Elternabend oder am Wahlsonntag.
    Die Besonderheiten, die Sie ansprechen, gehören in die Brandschutzordnung.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Hallo Marco,
      ​Flucht -und Rettungspläne werden immer nach dem gleichen Regelwerk erstellt, der DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 erstellt. Auch das Verhalten im Brandfall ist immer gleich, unabhängig vom Nutzer bzw. den Personen, die sich in dem Raum aufhalten. Auf organisatorischem Weg ist sicherzustellen, wie die Abläufe in der Schule konkret sind. So wird man, im Alarmfall, sicherlich nicht die Schüler erst im Klassenraum antreten lassen und durchzählen, sondern dies erfolgt regelmäßig am Sammelpunkt.

      ​Mit freundlichen Grüßen

      Olaf Balzer

      Kommentar


        #4
        Hallo Marco,
        hallo Herr Balzer,
        sicherlich wird man den "Zählapell" erst am Sammelplatz durchführen, die Lehrkraft sollte aber dennoch als letztes (nicht als erstes, den Weg auf den Schulhof oder Sportplatz kennen die Schüler) den Unterrichtsraum verlassen und damit sicherstellen, dass alle mitkommen, keiner meint noch einige wertvolle Sachen zusammenzuklau(b)en zu müssen / können und unterwegs auch keiner verloren geht. Was von den vorgenannten Problemen wahrscheinlicher ist, hängt vermutlich von der Altersgruppe und der "Sozialkompetenz" der Schüler ab.
        Aber das gehört wie auch das mitnehmen des Klassenbuchs auch meiner Meinung nach in die Brandschutzordnung (Teil B) und nicht auf den F+R-Plan.
        Was ich in dem Zusammenhang viel schwieriger finde sind die nach neueren pädagogischen Konzepten üblichen "Unterrichtsdifferenzierungen", bei denen kleinere Gruppen gebildet werden, die mehr oder weniger selbstständig an unterschiedlichen Orten im Gebäude oder auf dem Schulgelände arbeiten. Soweit das im direkten Umfeld des eigentlichen Klassenraums stattfindet hat die Aufsicht führende Lehrkraft das ja im Räumungsfall vielleicht noch im Griff, wenn das aber räumlich auseinander gezogen wird setzt das eine gewisse Eigenverantwortlichkeit der Schüler voraus. Ob das bei lediglich einer vorgeschriebenen Räumungsübung/Schuljahr funktioniert???
        Mit freundlichen Grüßen für Wochenende,
        Frank Fleischhauer

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