Wartung von Brandschutz-/Rauchschutz-Türen in nicht gewerblichem Bereich (Wohnanlagen) ?
"Allgemein ist bekannt, das der Betreiber/Bauherr für die ständige Funktionsfähigkeit der selbstschließenden Brand- und Rauchschutztüren
verantwortlich ist......"
Frage: Kann mir jemand sagen, wo oben genanntes gesetzlich geregelt ist?
Weiterhin: Auf welcher gesetzlichen Grundlage (Verordnung/ Din ?) die Erfordernis der Wartung von Brand-/Rauchschutztüren in nicht gewerblichen Bereich basiert.
"Allgemein ist bekannt, das der Betreiber/Bauherr für die ständige Funktionsfähigkeit der selbstschließenden Brand- und Rauchschutztüren
verantwortlich ist......"
Frage: Kann mir jemand sagen, wo oben genanntes gesetzlich geregelt ist?
Weiterhin: Auf welcher gesetzlichen Grundlage (Verordnung/ Din ?) die Erfordernis der Wartung von Brand-/Rauchschutztüren in nicht gewerblichen Bereich basiert.
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