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F90 Brandschutzfenster im Neubau....wie wird gelüftet???

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    F90 Brandschutzfenster im Neubau....wie wird gelüftet???

    Hallo,
    ich bin neu hier, weil ich nicht mehr weiter weiß. ich hoffe, jemand vom Fach kann mir helfen!

    Wir beabsichtigen nächstes Jahr in einen Neubau, Mehrfamilienhaus zu ziehen, die Wohnung haben wir nur als Musterwohnung zu Gesicht bekommen. Jetzt hat us die Maklerin darauf aufmerksam gemacht, dass die Wohnung 5 F90 Brandschutzfenster hat, davon sind 2 Räume ausschließlich mit diesen Fenstern versehen. Im Mustermietvertrag wird ebenfalls darauf hingewiesen.

    Dort steht: "Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass seine Wohnung mit selbstschließenden F-90 Brandschutz-Fenstern ausgestattet ist, die sich nur mit einem speziellen Griff öffnen lassen und durch andauerndes Festhalten offen zu halten sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Fenster geschlossen zu halten sind und ein Offenhalten durch das Schieben von Gegenständen o. ä. zwischen die Fenster aus brandschutztechnischen Gründen untersagt ist. Das Öffnen ist nur zu Reinigungszwecken gestattet. Für jede Zuwiderhandlung haftet der Mieter".

    Jetzt meine Frage an das Forum: Wie werden diese Räume gelüftet, es sollen die Kinderzimmer sein. Über eine Lüftungsanlage ist mir nichts bekannt und die Maklerin wußte es auch nicht bisher. Der Neubau soll sehr hochwertig ausgestattet sein, aber wenn die Fenster sich nicht öffnen lassen zum Lüften, ist das für die Wohnung meines Erachtens ein Ausschlußkriterium.....oder wie seht ihr das???

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Chrissi

    #2
    Guten Tag,
    dass F90-Fenster zum Einsatz kommen, ist sehr selten. Meistens handelt es sich um Verglasungen, die feststehend sind und sich nicht öffnen lassen.
    Um das Fenster offen zu halten, ist eine bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtung notwendig, die in Ihrem Fall anscheinend nicht realisiert wurde. Da können (und sollten) Sie als Mieter auch nichts machen; da ist der Eigentümer gefordert.
    Wenn ein Raum, der als Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnung (Wohn-, Ess- oder Schlafzimmer) vermietet wird, nicht zu lüften ist (durch öffenbare Fenster oder eine Lüftungsanlage), ist m. E. die Baugenehmigung rechtswidrig, da dieser Raum nicht den Anforderungen an Aufenthaltsräume genügt.
    Oder es soll ein Raum als Aufenthaltsraum vermietet ist, obwohl der dafür nicht genehmigt wurde. Dies ist aber eine Spekulation und keine Unterstellung.
    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Hallo C. Lammer,

      es handelt sich definitiv um eine 5 Zimmer Wohnung, ich vermute mal, dass die von mir beschriebenen 2 Räume mit den F90-Brandschutzfenstern eine Lüftungsanlage haben. Es handelt sich um ein Neubauprojekt mit 6 Häusern, bis zu 7 Stockwerken, gesamt 242 Wohnungen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Bauträger bei diesen Räumen die Lüftungsanlagen vergisst!

      Mir stellt sich dann nur die Frage, ob man diese Räume als Arbeits - oder Kinderzimmer nutzen kann und will, denn eigentlich bin ich es gewohnt, gerade bei diesen Temperaturen das Fenster ständig gekippt zu haben.....ob dies eine Lüftungsanlage ersetzen kann???

      Gruß
      Chrissi

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        #4
        Ob es sinnvoll ist, die Hitze über offene Fenster hereinzulassen, ist eine persönliche Frage ...
        Eine Wohnungslüftungsanlage ersetzt die Fensterlüftung; den Passivhaus-Standard erreichen man i. d. R. nur mit der Lüftungsanlage und geschlossenen Fenstern.

        Gruß
        C. Lammer

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