Hallo,
ich bin neu hier, weil ich nicht mehr weiter weiß. ich hoffe, jemand vom Fach kann mir helfen!
Wir beabsichtigen nächstes Jahr in einen Neubau, Mehrfamilienhaus zu ziehen, die Wohnung haben wir nur als Musterwohnung zu Gesicht bekommen. Jetzt hat us die Maklerin darauf aufmerksam gemacht, dass die Wohnung 5 F90 Brandschutzfenster hat, davon sind 2 Räume ausschließlich mit diesen Fenstern versehen. Im Mustermietvertrag wird ebenfalls darauf hingewiesen.
Dort steht: "Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass seine Wohnung mit selbstschließenden F-90 Brandschutz-Fenstern ausgestattet ist, die sich nur mit einem speziellen Griff öffnen lassen und durch andauerndes Festhalten offen zu halten sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Fenster geschlossen zu halten sind und ein Offenhalten durch das Schieben von Gegenständen o. ä. zwischen die Fenster aus brandschutztechnischen Gründen untersagt ist. Das Öffnen ist nur zu Reinigungszwecken gestattet. Für jede Zuwiderhandlung haftet der Mieter".
Jetzt meine Frage an das Forum: Wie werden diese Räume gelüftet, es sollen die Kinderzimmer sein. Über eine Lüftungsanlage ist mir nichts bekannt und die Maklerin wußte es auch nicht bisher. Der Neubau soll sehr hochwertig ausgestattet sein, aber wenn die Fenster sich nicht öffnen lassen zum Lüften, ist das für die Wohnung meines Erachtens ein Ausschlußkriterium.....oder wie seht ihr das???
Vielen Dank für eure Antworten.
Chrissi
ich bin neu hier, weil ich nicht mehr weiter weiß. ich hoffe, jemand vom Fach kann mir helfen!
Wir beabsichtigen nächstes Jahr in einen Neubau, Mehrfamilienhaus zu ziehen, die Wohnung haben wir nur als Musterwohnung zu Gesicht bekommen. Jetzt hat us die Maklerin darauf aufmerksam gemacht, dass die Wohnung 5 F90 Brandschutzfenster hat, davon sind 2 Räume ausschließlich mit diesen Fenstern versehen. Im Mustermietvertrag wird ebenfalls darauf hingewiesen.
Dort steht: "Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass seine Wohnung mit selbstschließenden F-90 Brandschutz-Fenstern ausgestattet ist, die sich nur mit einem speziellen Griff öffnen lassen und durch andauerndes Festhalten offen zu halten sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Fenster geschlossen zu halten sind und ein Offenhalten durch das Schieben von Gegenständen o. ä. zwischen die Fenster aus brandschutztechnischen Gründen untersagt ist. Das Öffnen ist nur zu Reinigungszwecken gestattet. Für jede Zuwiderhandlung haftet der Mieter".
Jetzt meine Frage an das Forum: Wie werden diese Räume gelüftet, es sollen die Kinderzimmer sein. Über eine Lüftungsanlage ist mir nichts bekannt und die Maklerin wußte es auch nicht bisher. Der Neubau soll sehr hochwertig ausgestattet sein, aber wenn die Fenster sich nicht öffnen lassen zum Lüften, ist das für die Wohnung meines Erachtens ein Ausschlußkriterium.....oder wie seht ihr das???
Vielen Dank für eure Antworten.
Chrissi
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