Die Wohnungen eines MFH-Neubauprojektes (Höhe < 11m) werden über Laubengänge und eine Aussentreppe erschlossen. Die Laubengänge und die Aussentreppe stellen die horizontalen und vertikalen Fluchtwege dar.
Gelten für die Laubengänge und die Aussentreppe die gleichen Anforderungen bezüglich dem Feuerwiderstand wie für Treppen und Korridore innerhalb eines Gebäudes?
Gelten für die Laubengänge und die Aussentreppe die gleichen Anforderungen bezüglich dem Feuerwiderstand wie für Treppen und Korridore innerhalb eines Gebäudes?
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