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Faltmantelschläche in Wandhydranten Typ F

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    Faltmantelschläche in Wandhydranten Typ F

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu bestehenden Wandhydranten in Schulen.

    Bei einer Begehung ist aufgefallen, dass eine Schule noch mit Wandhydranten mit Faltmantelschläuchen ausgestattet ist.
    Die Wandhydranten sind als Typ F ausgeführt und dienen sowohl der Feuerwehr als auch dem Personal vor Ort zum Löschen.

    Wandhydraten nach Typ F mit Faltmantelschläuchen dürfen eigentlich nur von unterwiesenem Personal benutzt werden. Da diese
    Wandhydranten für jeden zugänglich und nutzbar sind, müsste diese doch eigentlich umgerüstet werden auf formstabile Schläuche, damit keine Unfälle passieren?!
    Es ist doch auch eine Gefährdung für die Kinder, sollte hier mal eins auf die Idee kommen, das Handrad zu öffnen.

    Gibt es hier jemanden der schon mal so ein Problem hatte?

    Schönen Gruß
    F.P.

    #2
    Vorab: Nach den aktuellen deutschen Normen handelt es sich um "Wandhydranten mit Flachschlauch" und nicht um Wandhydranten vom Typ F; wobei die Nutzergruppen die gleichen sind.

    Da
    "Wandhydranten mit Flachschlauch", neben der Feuerwehr, nur durch unterwiesene Personen bedient werden sollen, besteht auch keine Unfallgefahr. MIssbrauch ist kein Regel-Auslegungskriterium. Wenn die Schule möchte, kann Sie ja Schutzmaßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel das Anbringen von Siegeln oder Plomben.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Sehr geehrter Herr Lammer,

      ich habe mich zusätzlich auch bei einem Prüfsachverständigen erkundigt. Bezüglich der Zulässigkeit von Flachschläuchen, gibt es grundsätzlich keine klare Auflistung in welchen Bereichen diese Art von Schläuchen verboten ist.

      Der einzige Weg den es hier gibt, ist eine "Gefährdungsbeurteilung" der Wandhydranten. Mit dieser Beurteilung kann das Risiko, je nach Objekt und Nutzer abgewogen werden und die jeweiligen Kompensationsmaßnahme erarbeitet werden.

      Wichtig dabei ist, dass jegliche Änderung (z.B. anderer Schlauch) zu einer gesamtheitlichen Änderung der Anlage führt und somit wieder von einem Prüfsachverständigen abzunehmen ist.

      Ein guter Tipp des Prüfsachverständigen war auch, dass schon die Planung von einem Prüfsachverständigen geprüft werden sollte, damit es bei der Endabnahme nicht zu bösen Überraschungen kommt.

      Mit freundlichen Grüßen
      F.P.

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        #4
        Zur Klarstellung

        Die "Gefährdungsbeurteilung" ist ein Mittel aus dem Arbeitsschutzrecht und kann da auch angewandt werden. Da hat der Unternehmer, also der Träger der Schule, einen gewissen Handlungsspielraum.

        Wenn die Wandhydrantenanlage Bestandteil der Baugenehmigung ist, handelt es sich ergo um eine baurechtliche Fragestellung. Je nach Inhalt des Baugenehmigung besteht hier wenig bis gar kein Handlungsspielraum, so dass dann ein neues Genehmigungsverfahren eingeleitet werden muss.

        Gruß
        C. Lammer

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          #5
          Sehr geehrter Herr Lammer,

          so wie sie es in ihrer letzten Nachricht geschrieben haben, werden wir es auch praktizieren!

          Mit freundlichen Grüßen
          F.P.

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