Hallo liebe Kollegen,
ich habe eine Frage bezüglich zum Abstand der Balkon (2. RW) von der unteren Ebene (auch Balkon). Nach NBauO darf der Abstand bei Dachflächenfenstern (als 2. RW) im DG von der Traufenkante (Rinne Außenkante) nicht mehr als 1,00 betragen.
Gilt diese Regelung auch in meinem Fall?
Was muss hier beachtet werden...
Hier ein paar Eckdaten:
GK 5
Danke für eure Antworten.
Viele Grüße aus Nds
Enver
Auschnitt_1.JPG Auschnitt_3_Obergeschoss.JPG Auschnitt_2_DG.JPG
ich habe eine Frage bezüglich zum Abstand der Balkon (2. RW) von der unteren Ebene (auch Balkon). Nach NBauO darf der Abstand bei Dachflächenfenstern (als 2. RW) im DG von der Traufenkante (Rinne Außenkante) nicht mehr als 1,00 betragen.
Gilt diese Regelung auch in meinem Fall?
Was muss hier beachtet werden...
Hier ein paar Eckdaten:
GK 5
Danke für eure Antworten.
Viele Grüße aus Nds
Enver
Auschnitt_1.JPG Auschnitt_3_Obergeschoss.JPG Auschnitt_2_DG.JPG
Kommentar