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2. Rettungsweg aus einemSeminarraum für bis zu 60 Personen

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    2. Rettungsweg aus einemSeminarraum für bis zu 60 Personen

    Hallo Zusammen,

    bei einem bestehenden Gebäude (Werkstatt mit Bürotrakt - 2 geschossig) fehlt der zweite Rettungsweg aus einem Semiarraum im Obergeschoss. Erster Rettungsweg ist durch einen notwendigen Treppenraum gesichert.
    Hier ein paar Eckdaten:
    -Gebäudeklasse 3
    -Niedesachsen
    -Werkstatt mit Bürotrakt, Bürotrakt ist 2-geschossig
    -Im Obergeschoss befinden sich Sozialräume und ein Seminarraum. Der Seminarraum ist angrenzend an den notwendigen Treppenraum, sodass der erste Rettungsweg gesichert ist. Der zweiter Rettungsweg soll über die Steckleiter sichergestellt werden (Zum Anleitern kein Fenster in der Nähe vorhanden). Dafür müssen die Seminarteilnehmer (bis zu 60 Personen) über ein Fenster auf eine Plattform (soll auf dem Flachdach neu hergestellt werden) flüchten und von dort aus mit der Steckleiter der Feuerwehr das Gebäude verlassen.

    Meine Fragen:
    -Gibt es einen Richtwert an Platzbedarf pro Person auf der Plattform (um die Größe der Plattform zu ermitteln)
    -Die Plattform besteht aus einem Laufsteg, ca. 1,20 m breit, und Sammelplattform vor der Anleiterstelle. Muss die Sammelplattform von aus brandschutztechnsicher Sicht einen Sicherheitsabstabstand von der Fassade halten?

    Danke

    #2
    Der Weg über das Dach erscheint sinnvoll. Zur Bemessung der Grundfläche für Personen würde ich die VStättV heranziehen.
    Weiterhin würde ich prüfen (lassen) ob eine Notabstiegshilfe anstelle der Steckleiter der Feuerwehr auf den Boden führen kann. Als Gruppenführer würde ich es bereits im Genehmigungsverfahren vermeiden bis zu 60 Personen über Steckleiter retten zu lassen (Zeit- und Personalaufwand stehen dagegen).

    Kommentar


      #3
      Guten Tag,

      das Ganze kann nur im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens beurteilt werden. Exemplarisch dazu ein paar Fragestellungen:
      - 60 Personen über Geräte der Feuerwehr zu retten, halte ich für nicht genehmigungsfähig.
      - Für das Dach als Rettungsweg müsste dann entsprechender Feuerwiderstand nachgewiesen werden.

      Gruß
      C. Lammer

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