Hallo Liebe Kollegen,
ich brauche eure Unterstützung bzw. Einschätzung und Lösungsvorschläge für eine Nutzungsänderung eines Dachbodens in einer Wohnung.
Hier die Eckdaten:
-Niedersachen (NBauO, DV-NbauO)
-Gebäudeklasse 5 (Wohnhaus, keine Gewerbe)
-Umnutzung eines Dachgeschosses in einer Wohnnutzung
-Rettungswege sind gesichert (1. RW über den notwendigen Treppenraum, 2.RW über Fenster der Gräte der Feuwerwehr (Drehleiter)
Anforderung nach NBauO für nichtragende Außenwände der GK 5:
Laut NbauO und DV-NBauO (§6 (1) müssen nicht tragende Außenwände bei GK 5 aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder als raumabschließende Bauteile feuerhemmend sein.
Außenseitige Oberflächen und Beklidungen von Außenwänden einsch. der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwer entflammbar sein DV-NBauO §6 (2).
Meine Frage:
Im Bestand ist ein Teil des Dachgeschosses in Fachwerk - Ausfachung Mauewerk beidseitig verputzt- ausgeführt worden (Gaube als Gielwand zur Straße). In dieser Gaube ist auch das Rettungsfenster platziert (2.RW). Wie kann ich diese Wand brandschutztechnisch kompensieren, sodass die Anforderung nach §6 (1) DV-NBauO erfüllt ist?
Vielen Dank
ArTun
ich brauche eure Unterstützung bzw. Einschätzung und Lösungsvorschläge für eine Nutzungsänderung eines Dachbodens in einer Wohnung.
Hier die Eckdaten:
-Niedersachen (NBauO, DV-NbauO)
-Gebäudeklasse 5 (Wohnhaus, keine Gewerbe)
-Umnutzung eines Dachgeschosses in einer Wohnnutzung
-Rettungswege sind gesichert (1. RW über den notwendigen Treppenraum, 2.RW über Fenster der Gräte der Feuwerwehr (Drehleiter)
Anforderung nach NBauO für nichtragende Außenwände der GK 5:
Laut NbauO und DV-NBauO (§6 (1) müssen nicht tragende Außenwände bei GK 5 aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen oder als raumabschließende Bauteile feuerhemmend sein.
Außenseitige Oberflächen und Beklidungen von Außenwänden einsch. der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen schwer entflammbar sein DV-NBauO §6 (2).
Meine Frage:
Im Bestand ist ein Teil des Dachgeschosses in Fachwerk - Ausfachung Mauewerk beidseitig verputzt- ausgeführt worden (Gaube als Gielwand zur Straße). In dieser Gaube ist auch das Rettungsfenster platziert (2.RW). Wie kann ich diese Wand brandschutztechnisch kompensieren, sodass die Anforderung nach §6 (1) DV-NBauO erfüllt ist?
Vielen Dank
ArTun
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