Hallo liebe Kollegen,
ich habe eine Frage bezüglich des Abstandes zwischen den Gebäudeteilen innerhalb des selben Grundstücks (siehe beilegender Plan).
Hier die Eckdaten:
-Bundesland Niedersachsen
-Bestandsgebäude (Nutzungsänderung wird beim Bauamt eingereicht)
-GK 3 (Brutto Grundfläche 501 m²)
-Beide Gebäudeteile 1,5 Geschossig
-Mischnutzung (Gewerblich und Wohnutzung)
Meine Fragen:
1 und 2) Nach GK 3 muss die Trennung in F30 - siehe Punkt 1 und 2 auf der Skizze- (zwischen den Nutzungseinheiten) ausgeführt werden. wie sieht es bei Festverglasungen und Türen in dieser wand aus, welche brandschutztechnische Anforderungen müssen hier eingehalten werden?
3) Müssen die Gebäudeteile - Gewerbeteil und Wohnteil (sind eigentlich ein Gebäude) brandschutztechnisch einen Abstand halten? Im Bestand beträgt der Abstand 3,01 m.
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
Danke
Artun KM_C250i210312155401-12.jpg
ich habe eine Frage bezüglich des Abstandes zwischen den Gebäudeteilen innerhalb des selben Grundstücks (siehe beilegender Plan).
Hier die Eckdaten:
-Bundesland Niedersachsen
-Bestandsgebäude (Nutzungsänderung wird beim Bauamt eingereicht)
-GK 3 (Brutto Grundfläche 501 m²)
-Beide Gebäudeteile 1,5 Geschossig
-Mischnutzung (Gewerblich und Wohnutzung)
Meine Fragen:
1 und 2) Nach GK 3 muss die Trennung in F30 - siehe Punkt 1 und 2 auf der Skizze- (zwischen den Nutzungseinheiten) ausgeführt werden. wie sieht es bei Festverglasungen und Türen in dieser wand aus, welche brandschutztechnische Anforderungen müssen hier eingehalten werden?
3) Müssen die Gebäudeteile - Gewerbeteil und Wohnteil (sind eigentlich ein Gebäude) brandschutztechnisch einen Abstand halten? Im Bestand beträgt der Abstand 3,01 m.
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen.
Danke
Artun KM_C250i210312155401-12.jpg
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