Hallo, ich bin in der Planungsphase für die Beantragung einer Umnutzung eines denkmalgeschützten Wasserturmes.
Im Stahlbehälter ist der Umbau zu einer Ferienwohnung geplant, in den drei Etagen darunter eine Gastronomie.
Eine Innentreppe aus Beton ist vorhanden, diese erfüllt jedoch von Breite und Steigung nicht die Anforderungen an einen ersten Rettungsweg.
Geplant ist, eine Seite mit Einbau einer Glasfront über die gesamte Gebäudehöhe zu öffnen, Türelemente einzubauen, über die dann durch eine vorgesetzte Stahlkonstruktion aus Balkonen und eine angeschlossene Rettungstreppe der Fluchtweg hergestellt werden soll.
Ist in jedem Fall aufgrund von GK5 ein Feuerwehrstellplatz für Drehleitereinsatz notwendig oder kann man durch bauseitigen Brandschutz/ Rettungswege von diesem Zwang befreit werden?
Vielen Dank, Sebastian
Im Stahlbehälter ist der Umbau zu einer Ferienwohnung geplant, in den drei Etagen darunter eine Gastronomie.
Eine Innentreppe aus Beton ist vorhanden, diese erfüllt jedoch von Breite und Steigung nicht die Anforderungen an einen ersten Rettungsweg.
Geplant ist, eine Seite mit Einbau einer Glasfront über die gesamte Gebäudehöhe zu öffnen, Türelemente einzubauen, über die dann durch eine vorgesetzte Stahlkonstruktion aus Balkonen und eine angeschlossene Rettungstreppe der Fluchtweg hergestellt werden soll.
Ist in jedem Fall aufgrund von GK5 ein Feuerwehrstellplatz für Drehleitereinsatz notwendig oder kann man durch bauseitigen Brandschutz/ Rettungswege von diesem Zwang befreit werden?
Vielen Dank, Sebastian
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