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Feuerwehrstellplatz für Einsatz Drehleiter GK5 zwingend notwendig?

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    Feuerwehrstellplatz für Einsatz Drehleiter GK5 zwingend notwendig?

    Hallo, ich bin in der Planungsphase für die Beantragung einer Umnutzung eines denkmalgeschützten Wasserturmes.
    Im Stahlbehälter ist der Umbau zu einer Ferienwohnung geplant, in den drei Etagen darunter eine Gastronomie.
    Eine Innentreppe aus Beton ist vorhanden, diese erfüllt jedoch von Breite und Steigung nicht die Anforderungen an einen ersten Rettungsweg.

    Geplant ist, eine Seite mit Einbau einer Glasfront über die gesamte Gebäudehöhe zu öffnen, Türelemente einzubauen, über die dann durch eine vorgesetzte Stahlkonstruktion aus Balkonen und eine angeschlossene Rettungstreppe der Fluchtweg hergestellt werden soll.

    Ist in jedem Fall aufgrund von GK5 ein Feuerwehrstellplatz für Drehleitereinsatz notwendig oder kann man durch bauseitigen Brandschutz/ Rettungswege von diesem Zwang befreit werden?

    Vielen Dank, Sebastian

    #2
    Eine Aufstellfläche auf dem Grundstück ist - unabhängig von der Gebäudeklasse - nur erforderlich, wenn
    1. der zweite Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr sichergestellt wird und
    2. der öffentliche Straßenraum nicht als Aufstellfläche genutzt werden kann (z. B. Hinterhof oder zu große Entfernung von der Straße).
    Dabei ist zu beachten, dass je Nutzungseinheit nur eine Stelle je Geschoss erreicht werden muss.

    Gruß
    C. Lammer

    P. S. 1: Da Sie kein Bundesland angegeben haben, bezieht sich die Antwort auf die Musterbauordnung.
    P. S. 2: Ihr Rettungswegkonzept habe ich nicht bewertet.
    P. S. 3: Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind auch Abweichungen von der Bauordnung möglich, z. B. im Hinblick auf die bestehende Treppe.

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      #3
      Nicht die Gebäudeklasse, sondern die Geschossigkeit, erfordert den zweiten Rettungsweg. Dieser sollte bei einem Brand der den 1. Rettungsweg nichtverfügbar macht, nicht auch durch Feuer und Rauch gefährdet werden. Das ist zwar bei der Rettung über Gerät der Feuerwehr auch nicht auszuschließen, wenn Rettungsfenster übereinander angeordnet sind, wird aber aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit hingenommen.
      Wird die Außentreppe so angeordnet, dass sie in einem Brandfall nicht gefährdet werden kann, erfüllt sie die Anforderungen wie ein Sicherheitstreppenraum. Damit ist ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich.
      M. f. G
      U. Drechsler

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