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RWA Anlage mit grauen Gehäuse

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    RWA Anlage mit grauen Gehäuse

    Hallo zusammen,
    ich habe in einem Gebäude eine RWA Anlage. Diese wurde vor kurzem nach SPrüfV geprüft. Es wurden keine Mängel festgestellt. Lediglich wurde nur darauf hingewiesen, dass das Gehäuse der Auslösetaster "grau" ist und nicht wie die DIN 18232 vorschreibt in "orange".

    In dem Gebäude ist auch eine Hausalarmierung mit "blauen" Druckknopfmelden.

    Könnte ich das Problem, mit der Gehäusefarbe der RWA Anlage, mit einer Gefährdungsbeurteilung lösen? Die Verwechslung zwischen Hausalarm und RWA Anlage ist eigentlich auszuschließen da blau und grau gut zu unterscheiden sind. Ich würde die Information zu den Gehäuse auch in die Brandschutzordnung mit aufnehmen, damit es ein Teil der jährlichen Unterweisung ist.

    Wäre das so wie oben beschrieben machbar oder müssen die Gehäuse umgebaut werden?

    Danke schon einmal für die Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen
    F.P.

    #2
    In welchem Teil der DIN 18232 soll das denn stehen?

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Tut mir leid, ich hatte die Quelle der Anforderung nicht richtig geschrieben.


      Laut VdS Richtlinie 2592 für elektrische Handansteuerungen heißt es:
      1.1 Geltungsbereich
      Diese Richtlinien legen Anforderungen und Prüfmethoden für elektrische Handansteuereinrichtungen fest,
      die in natürlich wirkenden Rauchabzugsanlagen (NRA), wie z.B. Entrauchungsanlagen in Treppenräumen, eingesetzt werden und ergänzen die Anforderung nach der Normenreiche DIN 18232.


      5.3.4.3 Farben
      Die Handansteuereinrichtung muss farblich wie folgt aussehen:
      - Gehäuse und Frontplatte: Tieforange nach RAL 2011

      Leider erreiche ich den Herrn vom TÜV gerade nicht aber ich gehe davon aus, dass aufgrund der VdS die
      Anforderung der Farbe kommt.

      Mit freundlichen Grüßen
      F.P.

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        #4
        Die VdS 2592 ist bauaufsichtlich nicht eingeführt und geht mehr als deutlich über die Anforderungen der Bauordnung hinaus.
        Solange Sie keine Anforderungen an die Farbe oder die VdS 2592 in der Baugenehmigung stehen haben, sehe ich den Mangel als gegenstandslos an.

        Gruß
        C. Lammer

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          #5
          Danke für die Information. Dann kann ich mich somit auch auf das Schreiben vom 16.07.2010 von der obersten Baubehörde vom bayerischen Staatsministerium des Inneren beziehen oder?image.png

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