Hallo zusammen,
ich habe in einem Gebäude eine RWA Anlage. Diese wurde vor kurzem nach SPrüfV geprüft. Es wurden keine Mängel festgestellt. Lediglich wurde nur darauf hingewiesen, dass das Gehäuse der Auslösetaster "grau" ist und nicht wie die DIN 18232 vorschreibt in "orange".
In dem Gebäude ist auch eine Hausalarmierung mit "blauen" Druckknopfmelden.
Könnte ich das Problem, mit der Gehäusefarbe der RWA Anlage, mit einer Gefährdungsbeurteilung lösen? Die Verwechslung zwischen Hausalarm und RWA Anlage ist eigentlich auszuschließen da blau und grau gut zu unterscheiden sind. Ich würde die Information zu den Gehäuse auch in die Brandschutzordnung mit aufnehmen, damit es ein Teil der jährlichen Unterweisung ist.
Wäre das so wie oben beschrieben machbar oder müssen die Gehäuse umgebaut werden?
Danke schon einmal für die Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
F.P.
ich habe in einem Gebäude eine RWA Anlage. Diese wurde vor kurzem nach SPrüfV geprüft. Es wurden keine Mängel festgestellt. Lediglich wurde nur darauf hingewiesen, dass das Gehäuse der Auslösetaster "grau" ist und nicht wie die DIN 18232 vorschreibt in "orange".
In dem Gebäude ist auch eine Hausalarmierung mit "blauen" Druckknopfmelden.
Könnte ich das Problem, mit der Gehäusefarbe der RWA Anlage, mit einer Gefährdungsbeurteilung lösen? Die Verwechslung zwischen Hausalarm und RWA Anlage ist eigentlich auszuschließen da blau und grau gut zu unterscheiden sind. Ich würde die Information zu den Gehäuse auch in die Brandschutzordnung mit aufnehmen, damit es ein Teil der jährlichen Unterweisung ist.
Wäre das so wie oben beschrieben machbar oder müssen die Gehäuse umgebaut werden?
Danke schon einmal für die Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
F.P.
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