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oberste Decke an einem Mehrfamilienhaus der GK 3 - Niedersachsen

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    oberste Decke an einem Mehrfamilienhaus der GK 3 - Niedersachsen

    Hallo Liebe Kollegen,

    eine Frage bezüglich oberste Decke an einem Mehrfamilienhaus der GK 3 in Niedersachsen (NBauO).

    Sachverhalt:
    Die Decke des Dachgeschosses zum Spitzboden wird unterseitig (Nutzungseinheit im DG) brandschutzechnisch gemäß DVO-NBauO mindestens feuerhemmend ausgebildet. Der Spitzboden ist/wird nicht ausgebaut, ist aber ausbaufähig (Kann also Aufenthaltsräume untergebracht werden). Hier stellt sich für mich die Frage, ob die Decke zum Spitzboden auch von oben feuerhemmend ausgebildet werden muss?

    Ich freue mich auf eure Rückmeldungen. Danke
    Artun

    #2
    Guten Tag,

    die Anforderung gemäß § 10 DVO-NBauO ist feuerhemmend - ohne Einschränkungen.

    Gruß
    C. Lammer

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