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Fenster zu Nachbarbalkon

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    Fenster zu Nachbarbalkon

    Hallo zusammen,

    ich kaufe aktuell eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Geschossen.
    Der vorige Eigentümer hat 2 Wohnungen besessen und diese mit einer Tür verbunden, die ich gerne Rückbauen würde und durch ein Fenster ersetzen will.

    - Ursprungszustand: Glasbausteine waren ursprünglich in der Küche der Wohnung zum Balkon der angrenzenden Wohnung installiert.
    - Da dem vorigen Eigentümer beide Wohnungen gehört haben, hat er die Glasbausteine entfernt und durch eine Tür ersetzt, um beide Wohnungen miteinander über den Balkon zu verbinden
    - Ich würde das gerne Rückbauen und die Tür durch ein festverglastes Fenster (milchig) in Absprache mit dem neuen Eigentümer der Nachbarwohnung ersetzen

    Ich habe in der LBO nachgelesen, verstehe aber noch nicht genau, welche Anforderungen ein neues Fenster erfüllen muss:
    - Reicht ein normales Fenster?
    - Oder muss es ein F30, F60 oder sogar ein F90 Fenster sein?

    Kennt sich hierzu jemand aus?

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Markus
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    #2
    Guten Tag,

    dies ist aus der Ferne und ohne Genehmigungsunterlagen nicht seriös zu beantworten. Offene Frage sind zum Beispiel:
    - welches Bundesland?
    - liegt für den vorigen Umbau (Entfernung der Glasbausteine) eine Genehmigung vor? Sprich, wurde offiziell aus zwei eine Wohnung?
    - was steht in der Baugenehmigung? ("Glasbausteine " ist leider nicht präzise genug.)
    - handelt es sich tatsächlich um einen Balkon (im Sinne der Bauordnung) - oder doch um eine Loggia?

    Mein Rat wäre, dass Sie vom Verkäufer die rechtskonforme Wiederherstellung des genehmigten Zustandes verlangen (ansonsten ist. m. E. die Sache mangelbehaftet) und sich bei Bauamt vergewissern, dass dem auch so ist, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.

    Gruß
    C. Lammer

    P. S. Bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt.

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