Ist es zulässig, die Erleichterung der LAR NRW als Einzelkabeldurchführung für ein Duplexkabel umzusetzen? In der Fachliteratur finde ich dazu leider keine Hinweise.
Es geht darum, dass durch einen kleinen Durchbruch zwei Duplexleitungen geführt sind, der Durchbruch aber so klein gebohrt wurde, dass ein Brandschott aufgrund der deutlich überschrittenen 60% Füllfaktor nicht fachgerecht errichtet werden kann. Der Lösungsvorschlag war, einen zweiten kleinen Durchbruch zu bohren, um dort eines der beiden Duplexkabel durchzuführen und somit dann zwei Einzelkabeldurchführungen zu haben.
Es geht darum, dass durch einen kleinen Durchbruch zwei Duplexleitungen geführt sind, der Durchbruch aber so klein gebohrt wurde, dass ein Brandschott aufgrund der deutlich überschrittenen 60% Füllfaktor nicht fachgerecht errichtet werden kann. Der Lösungsvorschlag war, einen zweiten kleinen Durchbruch zu bohren, um dort eines der beiden Duplexkabel durchzuführen und somit dann zwei Einzelkabeldurchführungen zu haben.
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