Hallo zusammen,
ich habe ein ganz allgemeine Frage zum notwendigen Flur.
Wenn ein notwendiger Flur an einer Außenwand liegt, welche Qualität muss diese Außenwand haben?
Wir befinden uns in RLP und das Gebäude ist in Gebäudeklasse 4 einzustufen, vor der Außenwand sind keine Brandlasten o.ä. vorhanden. Eine Wand des notwendigen Flures bildet den Abschluß zu Zimmern, die andere Seite bildet die Außenwand mit Fenstern.
Gemäß LBauO §28 Außenwände müssen die Außenwände lediglich aus nicht brennbaren Materialien gebaut werden.
Gemäß LBauO $35 Notwendige Flure und Gänge müssen die Flurwände mindestens F30-AB entsprechen.
Was gilt nun für die Flurwand als Außenwand und die Fenster die darin eingebaut sind?
ich habe ein ganz allgemeine Frage zum notwendigen Flur.
Wenn ein notwendiger Flur an einer Außenwand liegt, welche Qualität muss diese Außenwand haben?
Wir befinden uns in RLP und das Gebäude ist in Gebäudeklasse 4 einzustufen, vor der Außenwand sind keine Brandlasten o.ä. vorhanden. Eine Wand des notwendigen Flures bildet den Abschluß zu Zimmern, die andere Seite bildet die Außenwand mit Fenstern.
Gemäß LBauO §28 Außenwände müssen die Außenwände lediglich aus nicht brennbaren Materialien gebaut werden.
Gemäß LBauO $35 Notwendige Flure und Gänge müssen die Flurwände mindestens F30-AB entsprechen.
Was gilt nun für die Flurwand als Außenwand und die Fenster die darin eingebaut sind?
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