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Feuerlöscheranzahl

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    Feuerlöscheranzahl

    Hallo zusammen! Wie kann ich die Feuerlöscheranzahl für ein Eigenhaus berechnen? Kennt jemand eine Formel?

    #2
    Guten Tag,

    was verstehen Sie unter "Eigenhaus"?

    Berechnungsformeln gibt es meines Wissens nur für den gewerblichen Bereich (ASR A2.2).
    In einigen Bundesländern gab es Vorschriften, bei Feuerstätten ("Heizraum") mit festen oder flüssigen Brennstoffen Feuerlöscher vozuhalten.

    Weitere Informationen finden Sie unter anderen hier:
    www.bbk.bund.de (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
    www.das-sichere-haus.de
    oder bei ihrer Feuerwehr.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Hallo clammer,
      ich sollte "Eigenheim" schreiben. Hier hab ich mich verschrieben. Danke für die Hilfe.

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        #4
        Hallo,
        für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 gibt es keine generelle Vorschrift zur Vorhaltung von Löschmitteln. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten greifen hier nicht und die Feuerungsverordnung im kleinen Einfamilienhaus wohl auch nicht. Feuerlöscher werden in Brandschutzkonzepten gefordert, aber bei Einfamilienhäusern ein BSK?
        Eine Feuerlöscher Pflicht im Privathaushalt besteht nicht. Für den eigenen Personen- und Sachschutz ist jeder selbst verantwortlich. Ein 12 kg Pulver- oder Schaumlöscher ist schon sinnvoll, um einen Entstehungsbrand zuverlässig zu bekämpfen. Die Alarmierung sollte frühzeitig erfolgen; Rauchwarnmelderpflicht. Ob man andere Varianten noch parat hat (Wasser, Schlauch ...) muss jeder selbst wissen. Die Telefonnummer der Feuerwehr 112 sollte greifbar sein und nach seinen Versicherungsunterlagen für Brandschäden (Gebäude und Hausrat) sollte man auch mal wieder sehen.

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          #5
          ~~Hallo,
          für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 gibt es keine generelle Vorschrift zur Vorhaltung von Löschmitteln. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten greifen hier nicht und die Feuerungsverordnung im kleinen Einfamilienhaus wohl auch nicht. Feuerlöscher werden in Brandschutzkonzepten gefordert, aber bei Einfamilienhäusern ein BSK?
          Eine Feuerlöscher Pflicht im Privathaushalt besteht nicht. Für den eigenen Personen- und Sachschutz ist jeder selbst verantwortlich. Ein 12 kg Pulver- oder Schaumlöscher ist schon sinnvoll, um einen Entstehungsbrand zuverlässig zu bekämpfen. Die Alarmierung sollte frühzeitig erfolgen; Rauchwarnmelderpflicht. Ob man andere Varianten noch parat hat (Wasser, Schlauch ...) muss jeder selbst wissen. Die Telefonnummer der Feuerwehr 112 sollte greifbar sein und nach seinen Versicherungsunterlagen für Brandschäden (Gebäude und Hausrat) sollte man auch mal wieder sehen.

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