Hallo Kollegen,
die M-GarVO klammert das Thema Elektromobilität mit den daraus resultierenden Fragestellung zu den Ladestellen und den Batterien bisher ja völlig aus. Insofern ist das Thema zumindest bauordnungsrechtlich "nicht zu beurteilen", soweit es sich nicht um die zugehörigen Mittelspannungsschaltanlagen gem. EltBauVO handelt. Hat hier jemand bereits erste Erfahrungen gesammelt und / oder kann Hinweise auf (auch lediglich versicherungsrelevante) Quellen oder andere Regularien und Schutzkonzepte geben? im konkreten Fall geht es um batteriebetriebene Nahverkehrfahrzeuge.
Herzliche Grüße aus S-H,
F. Fleischhauer
die M-GarVO klammert das Thema Elektromobilität mit den daraus resultierenden Fragestellung zu den Ladestellen und den Batterien bisher ja völlig aus. Insofern ist das Thema zumindest bauordnungsrechtlich "nicht zu beurteilen", soweit es sich nicht um die zugehörigen Mittelspannungsschaltanlagen gem. EltBauVO handelt. Hat hier jemand bereits erste Erfahrungen gesammelt und / oder kann Hinweise auf (auch lediglich versicherungsrelevante) Quellen oder andere Regularien und Schutzkonzepte geben? im konkreten Fall geht es um batteriebetriebene Nahverkehrfahrzeuge.
Herzliche Grüße aus S-H,
F. Fleischhauer
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