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Geländer an Anleiterfläche

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    Geländer an Anleiterfläche

    Hallo zusammen,

    ich hab da ein kleines Problem zu lösen:
    Ich habe ein Gebäude der Klasse 4 in BW
    Anleiterhöhe max. 8m ok Brüstung. bzw. Geländer.
    Ich würde gerne das Geländer zum aushängen oder als Türe mit Notbeschlag ausführen.
    Das LRA macht bei diesem Gebäude nicht mit. Hab diese Lösung allerdings schon des öftern ausgeführt.
    Hier wird diese Lösung abgelehnt. Ohne Begründung.
    Allerdings finde ich keine Lektüre wo ich hierüber etwas nachlesen könnte.
    Hat hierzu jemand Erfahrungen?
    Wenn ich diese Lösung nicht hinbekomme muss ich eine Treppe als 2 ten Fluchtweg planen was einer sinnvollen Planung den Genickschuss in Sachen Kosten/Nutzen geben würde.
    Selbst eine Leiter mit Rückenschutz lassen Sie mir nicht zu. Obwohl wir hier nur von 3 m Höhe zum darunterliegenden Balkon haben.
    Eine Rettung über Dehleiter ist aus Zufahrtsgründen nicht möglich.

    LG

    #2
    Guten Tag,

    so wie Sie den Fall schildern, habe ich Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Aussage des LAR. Ich kann aus Ihrer Frage keine Abweichung vom geltenden Recht erkennen. Wenn das LAR Ihre Lösung ablehnt, muss eine Begründung her. Ansonsten ist der Rechtsakt rechtswidrig.

    Gruß
    C. Lammer

    P.S. Die Lösung mit der Steigleiter dagegen erfüllt nicht die Anforderungen der LBO BW.

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