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Notwendigkeit Außentreppe als 2. baulicher Rettungsweg?

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    Notwendigkeit Außentreppe als 2. baulicher Rettungsweg?

    Hallo zusammen,

    ​es geht um den Bau eines EFH mit zwei Vollgeschossen plus Dachgeschoss. Das Grundstück liegt mehr als 50 Meter (ca. 80m) von der öffentlichen Straße entfernt und ist über ein geradlinigen Privatweg mit 3m Breite erreichbar. Der Weg endet an diesem Grundstück.

    Es geht um folgende Vorschrift:
    § 5 HBO
    – Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken


    (1) 1Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. 2Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, ist in den Fällen des Satz 1 anstelle eines Zu- oder Durchganges eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. 3Ist für die Personenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sind die dafür erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen herzustellen. 4Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. 5Soweit erforderliche Flächen nicht auf dem Grundstück liegen, müssen sie öffentlich-rechtlich gesichert sein.

    (2) 1Zu- und Durchfahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen müssen für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein; sie sind als solche zu kennzeichnen und ständig freizuhalten; die Kennzeichnung von Zufahrten muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. 2Fahrzeuge dürfen auf den Flächen nach Satz 1 nicht abgestellt werden.


    Es wird jetzt diskutiert, ob eine Außentreppe notwendig ist, weil die Zufahrt mangels Bewegungsflächen nicht als Feuerwehrzufahrt geeignet wäre und die Feuerwehr nicht weiter als 50 Meter mit einer Leiter zum Haus laufen würde.

    Kann das wirklich richtig sein? Kann am hier wirklich eine Außentreppe verlangen, die nicht nur eine Einladung für Einbrecher ist sondern auch noch teuer ist und optisch nicht gut aussieht?

    ​Danke für eure Hilfe.

    #2
    Dies ist doch ein Entgegenkommen der Behörden.
    Formal könnte die Genehmigung verweigert werden, die Rechtsgrundlagen haben Sie selbst zitiert. Denn die Zjafhrt ist ja nicht nur für die Feuerwehr.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Das Einbruchsargument ist weit hergeholt. Als Einbrecher würde ich mich nicht auf der Außentreppe zur Schaustellen, sondern im EG einsteigen. Optik - liegt doch an der Architektur. Kosten? Kommt auf die Treppe an. Eine einfache Metallleiterkonstruktion, um das OG zu verlassen, kann doch kein Vermögen kosten.

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