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2. Rettungsweg über "fremde" Dächer

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    2. Rettungsweg über "fremde" Dächer

    Hallo Experten,
    wir wollen 3 Dachböden zu Wohnungen ausbauen. Die Dachböden befindet sich auf 3 zusammen stehenden Mehrfamilienhäusern.
    Jedes Mehrfamilienhaus hat ein eigenes Treppenhaus.
    Die Traufenhöhe ist zu hoch, um anzuleitern. Ein Leiterwagen kann nur an einer Kopfseite an das Gebäude heranfahren.
    Da uns NUR die 3 Dachböden und nicht die 3 Häuser bzw. die Wohnungen darunter gehören, können wir keine Leitern oder Podeste an der Fassade anbringen.
    Aus diesem Grund möchten wir den 2. Rettungsweg in Form eines Laufstegs über das gesamte Schrägdach zur Kopfseite führen (ca. 45m).
    Dies hat auch zur Folge, dass der 2. Rettungsweg über "fremde" Wohnungen verläuft, sobald diese verkauft wären.
    Seht ihr Einwände? Habt ihr Bedenken?

    Vielen Dank für eure Tipps!

    #2
    Hallo,

    warum soll denn der 2. Rettungsweg so kompliziert über die Dächer zu einer Anleiterstelle für Rettungsgeräte der Feuerwehr geführt werden?!


    Für Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen wie z.B. Wohnungen, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Für solche Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe sein. Nach der Beschreibung liegen hier drei notwendige Treppen (also noch ein 3. Rettungsweg) vor. Also einfach die drei Wohnungstüren zu den Treppenräumen nutzbar lassen.

    Ansonsten: Für den 2. Rettungweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr muß eine erreichbare Stelle in der Nutzungseinheit vorhanden sein. Nicht jedes Fenster muß anleiterbar sein. Nach der Beschreibung ist dieses für die Nutzungseinheit "Dachboden-Ausbau" an der Giebelseite möglich, wenn dort ein Fenster mit den notwendigen Abmessungen vorhanden ist.

    Anmerkung: Brandschutztechnisch ist eher zu prüfen, ob die Verbindung dreier Mehrfamilienhäuser über einen gemeinsamen Dachboden-Ausbau genehmigungsfähig ist (z.B. bei Durchbrüchen in Brandwänden/Trennwände zwischen Nutzungseinheiten bzw. Gebäuden).

    Viele Grüße,
    Lars Oliver Laschinsky

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      #3
      Das Ganze ist ohne Zeichnung etc. etwas vage.

      Auf jeden Fall geht es nicht ohne eine öffentlich-rechtliche Sicherstellung des 2. Rettungsweges über "fremde" Grundstücke (bzw. Wohnungen).

      Sie sollten diesbezüglich Kontakt mit der Bauaufsicht und der Brandschutzdienststelle aufnehmen.

      Gruß
      C. Lammer

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        #4
        Hallo Lars,
        vielen Dank für Deine Tipps. In unserem Projekt haben wir leider das Problem, dass es sich um 3 MFH mit jeweils eigenem Treppenhaus handelt. Eine Verbindung zu den anderen Treppenhäusern besteht leider nicht. Daher können wir diese auch nicht als 2. bzw. 3. Rettungsweg nutzen.
        Da die Traufenhöhe für das Anleitern zu hoch ist, kam uns die Idee mit dem Laufsteg über das komplette Dach. Kosten und Optik sind auch nicht das Problem. Wir fragen uns nur, ob das Bauamt etwas dagegen hat...
        VG,
        Lars

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          #5

          Hallo,


          sind die drei zusammenhängenden Wohnungen an einer Seite für die Feuerwehr zugänglich?

          Vielleicht kann man einen Bypass über eine Art Rettungsbalkon (oder aber ein Fenster mit einem tiefergelegenen "Wartepodest") umsetzen?

          Schönen Gruß
          Sonja

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            #6
            Zitat von lassemania Beitrag anzeigen
            Wir fragen uns nur, ob das Bauamt etwas dagegen hat...

            und warum wird die Frage nicht an das Bauamt gestellt?
            Wenn so etwas genehmigungsfähig sein sollte, muss eine Grundbucheintragung erfolgen. Wenn ich eine Immobilie besitze, darf ich diese auch abtragen/abreißen. Funktioniert der Rettungsweg dann immer noch?
            Ohne Pläne ist das ein stochern im Nebel.
            1. Zustimmung Eigentümer
            2. Prüfung durch Feuerwehr
            3. Zustimmung Bauamt

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