Hallo Zusammen,
ich habe eine Planung mit vielen Kleingaragen nebeneinander vorliegen (NRW). Es handelt sich um einen Fertiggaragentyp mit Wänden ohne Feuerwiderstandsklasse. Gem. § 131 (3) können als Gebäudeabschlusswände wohl nichtbrennbare Wände ausgeführt werden. Wie sieht es aber mit Wänden zum Raumabschluss zwischen den Kleingaragen aus ? Habe ich hier keine Anforderungen ? Ich kann nur etwas zu den tragenden Teilen finden, für die es keine Anforderung gibt. Sollte eine Trennung nicht erforderlich sein, stellt sich mir auch die Frage ob eine größere Anzahl von Kleingaragen, dann nicht eine Mittelgarage oder sogar Großgarage bildet, wo dann noch ganz andere Anforderungen wirksam werden, die ich ja für Kleingaragen nicht gebrauchen kann. Wäre dann eine Abweichung zu formulieren ?
ich habe eine Planung mit vielen Kleingaragen nebeneinander vorliegen (NRW). Es handelt sich um einen Fertiggaragentyp mit Wänden ohne Feuerwiderstandsklasse. Gem. § 131 (3) können als Gebäudeabschlusswände wohl nichtbrennbare Wände ausgeführt werden. Wie sieht es aber mit Wänden zum Raumabschluss zwischen den Kleingaragen aus ? Habe ich hier keine Anforderungen ? Ich kann nur etwas zu den tragenden Teilen finden, für die es keine Anforderung gibt. Sollte eine Trennung nicht erforderlich sein, stellt sich mir auch die Frage ob eine größere Anzahl von Kleingaragen, dann nicht eine Mittelgarage oder sogar Großgarage bildet, wo dann noch ganz andere Anforderungen wirksam werden, die ich ja für Kleingaragen nicht gebrauchen kann. Wäre dann eine Abweichung zu formulieren ?
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