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Notwendiger Treppenraum mit Empfangsbereich

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    Notwendiger Treppenraum mit Empfangsbereich

    Hallo liebe Kollegen,

    ich benötige eine brandschutztechnische Einschätzung eines an der Außenwand liegenden Treppenraums mit Empfangsbereich der Gebäudeklasse 3.

    Der erste bauliche Rettungsweg geht über den notwendigen Treppenraum ins Freie. Der Eingangsbereich, wo der 1. Rettungsweg endet, ist etwas nach innen zurückgesetzt (überdachter Eingangsbereich). An einer angrenzenden Seite (neben dem Eingangsbereich) bildet sich ein Empfang aus. Dieser ist abgeschottet (Wände mit Decke) und weißt eine Türöffnung zum Eingangsbereich auf.

    Ich bin mir nun nicht ganz sicher, ob es sich um einen Treppenraum ohne unmittelbaren Ausgang ins Freie handelt- somit muss die Türe vom Empfang besondere Anforderungen (fh+RD+S Abschlüssen) erfüllen. Oder kann angenommen werden, dass es sich bei dem überdachten Eingangsbereich zu einem zugehörigen Teil des notwendigen Treppenraums handelt - somit würde eine vds Türe ausreichen.

    Zur besseren Beschreibung beigefügt eine Zeichnung der vorliegenden Situation.

    Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar.

    Vielen Dank.

    A.Mayr




    Situation.JPG

















    #2
    Für Bayern kann Artikel 33 Absatz 3 Satz 2 herangezogen werden.
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-33

    2Sofern der Ausgang eines notwendigen Treppenraums nicht unmittelbar ins Freie führt, muss der Raum zwischen dem notwendigen Treppenraum und dem Ausgang ins Freie 1. mindestens so breit sein wie die dazugehörigen Treppenläufe, 2. Wände haben, die die Anforderungen an die Wände des Treppenraums erfüllen, 3. rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse zu notwendigen Fluren haben und 4. ohne Öffnungen zu anderen Räumen, ausgenommen zu notwendigen Fluren, sein.

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      #3
      "Das Freie" fängt (frühestens) an der Gebäudeaußenkante an. Dass heißt, es handelt sich um einen Treppenraum ohne unmittelbaren Ausgang ins Freie.

      Da Sie kein Bundesland angegeben haben, der Verweis auf die MBO, die diesbezüglich den gleichen Inhalt hat wie die zitierte BayBO.
      D. h. diese Lösung ist so nicht mit der MBO konform. Daher kann diese Fragestellung nur mit einer Abweichung gelöst werden.

      Gruß
      C. Lammer

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