Hallo zusammen,
es geht um das Thema "Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile". Ich habe ein "Interpretationsproblem" mit der MLAR. Unter Punkt 4.3.4 steht (sinngemäß) das gewisse Leitungen ohne Brandschott in der Decke durch selbige geführt werden dürfen, wenn sie im Geschoss durchgehend "in eigenen Schlitzen" und .... verputzt verlegt sind.
Leider kann ich nichts finden was ein eigener Schlitz nun ist. Gibt es hierzu irgendwelche Abstandsregeln oder dergleichen? Braucht man für jedes Kabel einen eigenen Wandschlitz, und wie groß muss dann der Abstand zwischen den beiden Schlitzen sein?
Viele Grüße,
Andreas
es geht um das Thema "Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile". Ich habe ein "Interpretationsproblem" mit der MLAR. Unter Punkt 4.3.4 steht (sinngemäß) das gewisse Leitungen ohne Brandschott in der Decke durch selbige geführt werden dürfen, wenn sie im Geschoss durchgehend "in eigenen Schlitzen" und .... verputzt verlegt sind.
Leider kann ich nichts finden was ein eigener Schlitz nun ist. Gibt es hierzu irgendwelche Abstandsregeln oder dergleichen? Braucht man für jedes Kabel einen eigenen Wandschlitz, und wie groß muss dann der Abstand zwischen den beiden Schlitzen sein?
Viele Grüße,
Andreas
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