Hallo liebe Kollegen,
ich hoffe Ihr könnt mir einen Tipp geben.
Es geht um die Definition der Gebäudeklasse, bei einem Objekt in Schleswig-Holstein,
welches sehr viele unterschiedliche Geländehöhen hat.
Das Gebäude ist bisher als GK 3 eingestuft worden, jetzt ist aufgefallen, dass in Teilbereichen die 7m durch die abfallende Geländeoberfläche deutlich überschritten werden.
Wird in so einem Fall die höchste Stelle als Bezug genommen, oder wird vielleicht gemittelt?
Leider habe ich noch keinen Kommentar oder ähnliches gefunden, der mir dabei weiter hilft.
Ich würde mich sehr über eure Meinungen oder noch besser, über euer Wissen freuen.
Viele liebe Grüße!
ich hoffe Ihr könnt mir einen Tipp geben.
Es geht um die Definition der Gebäudeklasse, bei einem Objekt in Schleswig-Holstein,
welches sehr viele unterschiedliche Geländehöhen hat.
Das Gebäude ist bisher als GK 3 eingestuft worden, jetzt ist aufgefallen, dass in Teilbereichen die 7m durch die abfallende Geländeoberfläche deutlich überschritten werden.
Wird in so einem Fall die höchste Stelle als Bezug genommen, oder wird vielleicht gemittelt?
Leider habe ich noch keinen Kommentar oder ähnliches gefunden, der mir dabei weiter hilft.
Ich würde mich sehr über eure Meinungen oder noch besser, über euer Wissen freuen.
Viele liebe Grüße!
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