Hallo,
ich habe über die vergangenen Beiträge leider nicht die Antwort auf diese Fragestellung herauslesen können, deswegen stelle ich sie einmal ganz ausdrücklich.
Situation: In einem Stockwerk befinden sich zwei Wohnung mit einem Flur dazwischen (Eingangstüren der beiden Wohnung liegen am Flur direkt gegenüber). Eine der Wohnungen gehört mir selbst.
Über das Treppenhaus ist der 1. Fluchtweg für beide Wohnungen vorhanden.
In meiner Wohnung habe ich einen 2. Fluchtweg über eine Feuerleiter.
Ich möchte meine Wohnung zum 2. Fluchtweg für die andere Wohnung machen, indem ich entweder meine Wohnungstür mit einem Türwächter (den man ohne Schlüssel öffnen kann) versehe oder eine separate Fluchttür in meine Wohnung hinein baue. Von der anderen Wohnung käme man dann über den Flur (1.50m) in meine Wohnung und dann zur Feuerleiter.
Ich gehe davon aus, dass ich sicherstellen muss, dass durch meine Wohnung der Fluchtweg in mindestens 1 Meter Breite immer frei bleibt.
Ist es denn zulässig (Darf ich das?), dass ich auf diese Weise meine eigene Wohnung zum 2. Fluchtweg für die andere Wohnung mache? (Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, falls das zulässig ist.)
ich habe über die vergangenen Beiträge leider nicht die Antwort auf diese Fragestellung herauslesen können, deswegen stelle ich sie einmal ganz ausdrücklich.
Situation: In einem Stockwerk befinden sich zwei Wohnung mit einem Flur dazwischen (Eingangstüren der beiden Wohnung liegen am Flur direkt gegenüber). Eine der Wohnungen gehört mir selbst.
Über das Treppenhaus ist der 1. Fluchtweg für beide Wohnungen vorhanden.
In meiner Wohnung habe ich einen 2. Fluchtweg über eine Feuerleiter.
Ich möchte meine Wohnung zum 2. Fluchtweg für die andere Wohnung machen, indem ich entweder meine Wohnungstür mit einem Türwächter (den man ohne Schlüssel öffnen kann) versehe oder eine separate Fluchttür in meine Wohnung hinein baue. Von der anderen Wohnung käme man dann über den Flur (1.50m) in meine Wohnung und dann zur Feuerleiter.
Ich gehe davon aus, dass ich sicherstellen muss, dass durch meine Wohnung der Fluchtweg in mindestens 1 Meter Breite immer frei bleibt.
Ist es denn zulässig (Darf ich das?), dass ich auf diese Weise meine eigene Wohnung zum 2. Fluchtweg für die andere Wohnung mache? (Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, falls das zulässig ist.)
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