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Umnutzung einer Ladenfläche - Decke F30 oder F60

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    Umnutzung einer Ladenfläche - Decke F30 oder F60

    Im Zuge einer Umnutzung einer Ladenfläche (Optiker, ca. 180qm, BW, Geb.-Klasse 4, Deckenhöhe 2,8m) sagt nun das Bauamt es wäre eine F60 Decke notwendig. Eine Genehmigung wurde noch nicht erteilt.
    Mein Architekt ist der Meinung dass F30 genügen würde.
    Die F30 Decke (2x12,5mm Knauf Fireboard) wäre auch vorhanden.
    Leider finde ich in der LBO BW nichts genaues darüber.

    Kann mir hier eventuell Jemand kurz weiterhelfen?

    Herzlichen Dank!

    #2
    LBO gibt da auch nicht viel her. Die Antwort steht in der LBOAVO §8 Decken
    http://www.landesrecht-bw.de/jportal...uOAVBW2010V4P8

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      #3
      Ohne Hintergrundinformationen (warum wird denn überhaupt etwas zu welchem Zweck gefordert) ist eine qualifizierte Antwort nur schwer möglich.
      Grundsätzlich müssen Decken in Gebäuden der GK4 gemäß § 8 der "Allgemeinen Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO)" hochfeuerhemmend sein; die von Kellergeschossen feuerbeständig.

      Gruß C. Lammer

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        #4
        Vielen Dank für die Antworten!

        Wäre denn ggf. auch eine Kombination aus der F30 Decke im Bestand und zusätzlichem technischen Brandschutz z.B. durch mehrere Feuermelder mit SMS Funktion möglich um die F60 Anforderung zu erfüllen?

        Gruß
        Martin

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          #5
          Für solche Fragestellungen sollten Sie einen Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz* zu Rate ziehen; den brauchen Sie dann sowie für den Bauantrag.

          Gruß
          C. Lammer

          * "staatlich anerkannt" oder "öffentlich bestellt und vereidigt"

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