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Sicherung von Möblierung in Rettungswegen

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    Sicherung von Möblierung in Rettungswegen

    In einschlägigen bau- und arbeitsschutzrechlichen Vorschriften ist geregelt das die nutzbare Breite durch das Aufstellen von Möbel in keiner weise eingeschränkt werden darf. Wo finde ich einen Auszug das leicht verschiebbare Möbel, gegen Verrutschen zu sichern sind?

    #2
    Wozu brauchen Sie das? Wenn Sie die notwendige Breite überschreiten und dort Gegenstände stehen, können Sie die im Brandfall doch ebenso leicht wegschieben. Eine kleine Sitzgruppe muss, bei ausreichender Breite, nicht auf den Boden aufgeschraubt werden.
    Oder verstehe ich Ihre Frage nicht?

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