In einschlägigen bau- und arbeitsschutzrechlichen Vorschriften ist geregelt das die nutzbare Breite durch das Aufstellen von Möbel in keiner weise eingeschränkt werden darf. Wo finde ich einen Auszug das leicht verschiebbare Möbel, gegen Verrutschen zu sichern sind?
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Keine Ankündigung bisher.
Sicherung von Möblierung in Rettungswegen
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