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Wohnhaus mit angrenzender Kleingarage

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    Wohnhaus mit angrenzender Kleingarage

    Guten Tag,

    wir benötigen eine Einschätzung für folgende Frage:

    Wohnhaus GK 1 mit angrenzender Kleingarage in Bayern, Abstand zum Wohngebäude ca. 2 m (siehe pdf). Uns geht es rein um die Wand zum Wohnhaus hin.

    „Gem. § 9 GaStellV genügen bei Kleingaragen anstelle von Brandwänden feuerhemmende oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehende Wände ohne Öffnungen.

    Im konkreten Fall ist aber der umgekehrte Fall Gebäude/Garage zu betrachten; deshalb kann diese Erleichterung nicht in Anspruch genommen werden.

    Allerdings genügen nach Art. 28 (3) BayBO bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 Wände, die hochfeuerhemmend sind (F60 und nichtbrennbar, bzw. nichtbrennbar ummantelt) oder Wände, die von innen nach außen feuerhemmend und von außen nach innen feuerbeständig sind. Öffnungen hf+D+S

    Liegen wir mit unserer Einschätzung richtig, dass die Wand hf erfüllen muss? Macht das Sinn? Wenn die Garage direkt an das Wohnhaus angebaut wäre, würde eine fh Trennwand ausreichen.

    Vielen Dank.

    A.May
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    #2
    §9 GaStellV bezieht sich auf Gebäudesabschlusswände an der Grundstücksgrenze. Diese ist aber hier nicht der Fall. Also keine Anforderung.

    Wäre noch zu prüfen, ob Art. 27 BayBO zutrifft; gemäß Absatz 6 nicht.

    § 8 GaStellV trifft auch nicht zu, da die Garage nicht direkt angebaut wird.

    Gemäß Art. 25 BayBO werden bei GK 1 keine Anforderungen gestellt, so dass gemäß § 6 GaStellV auch keine Anforderungen gestellt werden.

    Ergebnis: Keine Anforderungen

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Besten Dank, Herr Lammer.

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