Guten Tag,
wir benötigen eine Einschätzung für folgende Frage:
Wohnhaus GK 1 mit angrenzender Kleingarage in Bayern, Abstand zum Wohngebäude ca. 2 m (siehe pdf). Uns geht es rein um die Wand zum Wohnhaus hin.
„Gem. § 9 GaStellV genügen bei Kleingaragen anstelle von Brandwänden feuerhemmende oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehende Wände ohne Öffnungen.
Im konkreten Fall ist aber der umgekehrte Fall Gebäude/Garage zu betrachten; deshalb kann diese Erleichterung nicht in Anspruch genommen werden.
Allerdings genügen nach Art. 28 (3) BayBO bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 Wände, die hochfeuerhemmend sind (F60 und nichtbrennbar, bzw. nichtbrennbar ummantelt) oder Wände, die von innen nach außen feuerhemmend und von außen nach innen feuerbeständig sind. Öffnungen hf+D+S
Liegen wir mit unserer Einschätzung richtig, dass die Wand hf erfüllen muss? Macht das Sinn? Wenn die Garage direkt an das Wohnhaus angebaut wäre, würde eine fh Trennwand ausreichen.
Vielen Dank.
A.May
wir benötigen eine Einschätzung für folgende Frage:
Wohnhaus GK 1 mit angrenzender Kleingarage in Bayern, Abstand zum Wohngebäude ca. 2 m (siehe pdf). Uns geht es rein um die Wand zum Wohnhaus hin.
„Gem. § 9 GaStellV genügen bei Kleingaragen anstelle von Brandwänden feuerhemmende oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehende Wände ohne Öffnungen.
Im konkreten Fall ist aber der umgekehrte Fall Gebäude/Garage zu betrachten; deshalb kann diese Erleichterung nicht in Anspruch genommen werden.
Allerdings genügen nach Art. 28 (3) BayBO bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 Wände, die hochfeuerhemmend sind (F60 und nichtbrennbar, bzw. nichtbrennbar ummantelt) oder Wände, die von innen nach außen feuerhemmend und von außen nach innen feuerbeständig sind. Öffnungen hf+D+S
Liegen wir mit unserer Einschätzung richtig, dass die Wand hf erfüllen muss? Macht das Sinn? Wenn die Garage direkt an das Wohnhaus angebaut wäre, würde eine fh Trennwand ausreichen.
Vielen Dank.
A.May
Kommentar