Hallo,
ich hoffe , jemand kann mir als Laien kurzfristig weiterhelfen. Bei Aufzugerneuerung wurden neue Fahrschachttüren mit Zulassung eingebaut. Jedoch musste die Schachtöffnung vergrößert werden, da sich die Laufschienen nun in der " ehemaligen" Wand befinden. Ein namhafter, sehr großer Aufzughersteller will nun die seitliche Öffnung neben der Schachttür mit einem 1mm Blech verkleiden. Auf welche Vorschriften/ Richtlinien kann ich mich beziehen, die generell aussagen, was hier bei Gebäudeklasse 4 einzubauen ist. Ferner wird behauptet,ohne Brandschutzkonzept gäbe es keine Vorgaben bzw. man wüsste ja nicht, was zu machen sei. Wie könnte ein Verschluss mit möglichst dünnem Aufbau aussehen ( Promatect H??) ? Kann ich ggf. das 1 mm Blech ertüchtigen ( Schaum?/Steinwolle,..?)?
Von diesem Anbieter wurde auch vorgeschlagen, den Schaltschrank im Treppenraum unterzubringen. Ein Hinweis auf die Vorschriften nach MLAR wurde abgetan. Gibt es für Aufzüge Ausnahmevorschriften?
Als "David" gegegen Goliath ist das recht schwierig - zumal auch noch behauptet wird, das würde immer so gemacht.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
U.O.
ich hoffe , jemand kann mir als Laien kurzfristig weiterhelfen. Bei Aufzugerneuerung wurden neue Fahrschachttüren mit Zulassung eingebaut. Jedoch musste die Schachtöffnung vergrößert werden, da sich die Laufschienen nun in der " ehemaligen" Wand befinden. Ein namhafter, sehr großer Aufzughersteller will nun die seitliche Öffnung neben der Schachttür mit einem 1mm Blech verkleiden. Auf welche Vorschriften/ Richtlinien kann ich mich beziehen, die generell aussagen, was hier bei Gebäudeklasse 4 einzubauen ist. Ferner wird behauptet,ohne Brandschutzkonzept gäbe es keine Vorgaben bzw. man wüsste ja nicht, was zu machen sei. Wie könnte ein Verschluss mit möglichst dünnem Aufbau aussehen ( Promatect H??) ? Kann ich ggf. das 1 mm Blech ertüchtigen ( Schaum?/Steinwolle,..?)?
Von diesem Anbieter wurde auch vorgeschlagen, den Schaltschrank im Treppenraum unterzubringen. Ein Hinweis auf die Vorschriften nach MLAR wurde abgetan. Gibt es für Aufzüge Ausnahmevorschriften?
Als "David" gegegen Goliath ist das recht schwierig - zumal auch noch behauptet wird, das würde immer so gemacht.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
U.O.
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