Hallo Zusammen,
ich würde gerne in Erfahrung bringen in wieweit das Nachrüsten eines Fingerschutzes an Brandschutztüren genehmigungspflichtig ist. Gilt die genehmigungspflicht für das Verkleben genauso wie für das Verschrauben, oder ausschließlich bei einem Eingriff in die Türkonstruktion.
Wer kann mir gegebenenfalls weiterhelfen?
Vielen Dank.
ich würde gerne in Erfahrung bringen in wieweit das Nachrüsten eines Fingerschutzes an Brandschutztüren genehmigungspflichtig ist. Gilt die genehmigungspflicht für das Verkleben genauso wie für das Verschrauben, oder ausschließlich bei einem Eingriff in die Türkonstruktion.
Wer kann mir gegebenenfalls weiterhelfen?
Vielen Dank.
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