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Vorgaben zum Nachrüsten eines Fingerschutzes an bestehende Brandschutztüren

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    Vorgaben zum Nachrüsten eines Fingerschutzes an bestehende Brandschutztüren

    Hallo Zusammen,

    ich würde gerne in Erfahrung bringen in wieweit das Nachrüsten eines Fingerschutzes an Brandschutztüren genehmigungspflichtig ist. Gilt die genehmigungspflicht für das Verkleben genauso wie für das Verschrauben, oder ausschließlich bei einem Eingriff in die Türkonstruktion.

    Wer kann mir gegebenenfalls weiterhelfen?

    Vielen Dank.

    #2
    Bei neueren Feuerschutzabschlüssen ergibt sich dies aus dem Verwendbarkeitsnachweis, bei älteren aus der DIBt-Richtlinie "Änderung bei Feuerschutzabschlüssen".

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      clammer danke für den Hinweis. Laut der DIBt Richtlinie ist eine solche Anpassung also nicht genehmigungspflichtig.

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