§ 35 (1) Punkt 3 MBO fordert, dass notwendige Treppen ohne eigenen Treppenraum (als Außentreppe) zulässig sind, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann.
Ausreichend sicher im Sinne der Verkehrssicherheit ist selbstverständlich. Im Brandfall nicht gefährdet werden bedeutet jedoch nichts anderes, als die notwendige Treppe zu schützen wie ein Sicherheitstreppenraum.
§ 33 (1) dokumentiert mit der Forderung nach dem 2. Rettungsweg, dass ein notwendiger Treppenraum die Gefährdung der notwendigen Treppe im Brandfall nicht ausschließt. Warum soll an notwendige Treppen als Außentreppen höhere Anforderungen gestellt werden als an solche in notwendigen Treppenräumen?
Gruß
U. Drechsler
Ausreichend sicher im Sinne der Verkehrssicherheit ist selbstverständlich. Im Brandfall nicht gefährdet werden bedeutet jedoch nichts anderes, als die notwendige Treppe zu schützen wie ein Sicherheitstreppenraum.
§ 33 (1) dokumentiert mit der Forderung nach dem 2. Rettungsweg, dass ein notwendiger Treppenraum die Gefährdung der notwendigen Treppe im Brandfall nicht ausschließt. Warum soll an notwendige Treppen als Außentreppen höhere Anforderungen gestellt werden als an solche in notwendigen Treppenräumen?
Gruß
U. Drechsler
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