Im Kommentar zur M-LüAR steht auf Seite 170 mit Bild B-VII-2, dass Lüftungsleitungen durch elektrische Betriebsräume führen dürfen. Dies wird durch Erklärungen und Bilder erläutert.
Dies wiederspricht aber der Anforderung der EltBauVO "(4) In elektrischen Betriebsräumen dürfen Leitungen und Einrichtungen, die nicht zum Betrieb der jeweiligen elektrischen Anlagen erforderlich sind, nicht vorhanden sein."
auf welcher Grundlage können (Lüftungs-)Leitungen nach M-LüAR dennoch durch diese Räume geführt werden?
Im Voraus vielen Dank.
Dies wiederspricht aber der Anforderung der EltBauVO "(4) In elektrischen Betriebsräumen dürfen Leitungen und Einrichtungen, die nicht zum Betrieb der jeweiligen elektrischen Anlagen erforderlich sind, nicht vorhanden sein."
auf welcher Grundlage können (Lüftungs-)Leitungen nach M-LüAR dennoch durch diese Räume geführt werden?
Im Voraus vielen Dank.
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