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Hausalarm - Abnahme notwendig?

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    Hausalarm - Abnahme notwendig?

    Hallo zusammen,

    muss ein baubehördlich vorgeschriebener Hausalarm durch einen Sachverständigen abgenommen werden? Kann mir das jemand beantworten. Danke.

    VG
    Artun

    #2
    Bundesland?

    Was steht in der Baugenehmigung?


    Gruß
    C. Lammer

    Kommentar


      #3
      In Berlin gilt zu Beispiel hiezu die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) Vom 10. Oktober 2007
      § 2 (2) Durch Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen müssen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) geprüft werden:
      1. Lüftungsanlagen, ausgenommen solche, die einzelne Räume im selben Geschoss unmittelbar ins Freie be- oder entlüften,
      2. CO-Warnanlagen,
      3. Rauchabzugsanlagen,
      4. Druckbelüftungsanlagen,
      5. Feuerlöschanlagen, ausgenommen nichtselbstständige Feuerlöschanlagen mit trockenen Steigleitungen ohne Druckerhöhungsanlagen,
      6. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
      7. Sicherheitsstromversorgungen.
      Abweichend von Satz 1 können die Prüfungen in baulichen Anlagen gewerblicher Betriebe mit einer nach dem Feuerwehrgesetz staatlich anerkannten Werkfeuerwehr unter Verantwortung ihres hauptberuflichen Leiters durchgeführt werden. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf die baulichen Anlagen anderer Betriebe.

      m.f.G
      Ulrich Drechsler

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