Guten Tag!
Erfahrungsgemäß geraten die Planlagen für die Feuerwehr nicht selten aus dem Fokus der wiederkehrenden sachkundigen Pürfung. Meine Frage bezieht sich auf die Notwendigkeit, den vorhandenen Zeitstempel der letzten sachkundigen Prüfung auf allen Blättern zu aktualisiern. Auch, wenn sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Aus Sicht der ortsunkundigen Einsatzkraft wäre dieser Hinweis eine verlässliche Aussage dazu, das die abgebildeten baulichen und technischen Darstellungen dem aktuellen Stand entspreche (die Frage würde sich auch auf die Feuerwehrlaufkarten beziehen).
Über eine Antwort würde ich mich freuen, die möglicherweise die Hinweise in den DIN-Normen sowie ggf. zu sonstigen Vorschriften und das Bauauordnungsrecht aufgreift.
Herzlichen Dank!!!!
Erfahrungsgemäß geraten die Planlagen für die Feuerwehr nicht selten aus dem Fokus der wiederkehrenden sachkundigen Pürfung. Meine Frage bezieht sich auf die Notwendigkeit, den vorhandenen Zeitstempel der letzten sachkundigen Prüfung auf allen Blättern zu aktualisiern. Auch, wenn sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Aus Sicht der ortsunkundigen Einsatzkraft wäre dieser Hinweis eine verlässliche Aussage dazu, das die abgebildeten baulichen und technischen Darstellungen dem aktuellen Stand entspreche (die Frage würde sich auch auf die Feuerwehrlaufkarten beziehen).
Über eine Antwort würde ich mich freuen, die möglicherweise die Hinweise in den DIN-Normen sowie ggf. zu sonstigen Vorschriften und das Bauauordnungsrecht aufgreift.
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