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Lagerung von Restmüll/Biotonnen im Keller

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    Lagerung von Restmüll/Biotonnen im Keller

    Ich wohne in einem älteren Wohnhaus mit 5 Wohnungen.

    Nun sollten wir lt. Vermieter unsere Restmülltonnen in den Keller stellen - aktuell stehen sie im Hof und stören niemanden.

    Der Keller ist komplett offen, keine abgeschlossenen Räume, keine Brandwände, Brandschutztüren u. dgl.
    Es befindet sich auch die Hauptgasleitung, Gaszähler, Gastherme, Stromzähler usw. - im offenen Keller.

    Restmülltonnen gelten als leicht entflammbar, sei es durch Verpuffung, Zigarettenkippen usw.

    Weiß jemand, ob dies vom Brandschutz her, erlaubt ist?

    Auch die Tür vom Treppenhaus in den Keller ist nur aus Holz, keine T-30 Brandschütztür.

    Das kann m.E. nicht erlaubt sein - nur ca. 3m von einer Gasleitung steht schon eine Tonne, von einem Mieter, die anderen weigern sich,
    die Tonne in den Keller zu schleppen. Ist eine 120l Tonne, etwa mit 30-40kg Restmüll.

    Wäre schön, wenn dazu jemand Verordnungen usw. kennen würde, die ich dann gesammelt dem Vermieter vorlegen könnte.

    Vielen Dank
    Lungeo

    #2
    In welchem Bundesland leben Sie?

    In der Musterbauordnung steht hierzu:
    § 45 Aufbewahrung fester Abfallstoffe
    Feste Abfallstoffe dürfen innerhalb von Gebäuden vorübergehend aufbewahrt werden, in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 jedoch nur, wenn die dafür bestimmten Räume
    1. Trennwände und Decken als raumabschließende Bauteile mit der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Wände und
    2. Öffnungen vom Gebäudeinnern zum Aufstellraum mit feuerhemmenden, dicht-und selbstschließenden Abschlüssen haben,
    3. unmittelbar vom Freien entleert werden können und
    4. eine ständig wirksame Lüftung haben.
    Gruß
    C. Lammer

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