Hallo in die Runde,
bezüglich eines größeren Hallenneubaus müssen zahlreiche Rückkühler - ähnlich Klima-Multisplitt Außeneinheiten - oben auf's Dach gestellt werden. Diese kommen den NRWG-Lichtkuppeln meiner Meinung nach viel zu nah. An einigen Stellen liegt der Abstand zwischen dem Gerät (400 x 1100mm x 1450mm Höhe) im Lichten bis zur Dachöffnung bei < 3,0m.
In der DIN 18232-2 ist lediglich ein Abstand der Lichtkuppeln untereinander von > 4,0m sowie zum Dachrand von min. 5,0m vorgegeben.
Gibt es sonst noch irgendeine Regelung die hierzu Aussagen trifft (VDI, VDS.... )?? Auch bei den Herstellern konnte ich dazu leider nichts finden.
Hier bei FeuerTrutz gibt es auch nur die Abhandlungen zu den PV Anlagen und den daraus resultierenden möglichen Beeinflussungen der NRWG.
Für Eure Unterstützung danke ich im Voraus!
Gruß,
Christian
bezüglich eines größeren Hallenneubaus müssen zahlreiche Rückkühler - ähnlich Klima-Multisplitt Außeneinheiten - oben auf's Dach gestellt werden. Diese kommen den NRWG-Lichtkuppeln meiner Meinung nach viel zu nah. An einigen Stellen liegt der Abstand zwischen dem Gerät (400 x 1100mm x 1450mm Höhe) im Lichten bis zur Dachöffnung bei < 3,0m.
In der DIN 18232-2 ist lediglich ein Abstand der Lichtkuppeln untereinander von > 4,0m sowie zum Dachrand von min. 5,0m vorgegeben.
Gibt es sonst noch irgendeine Regelung die hierzu Aussagen trifft (VDI, VDS.... )?? Auch bei den Herstellern konnte ich dazu leider nichts finden.
Hier bei FeuerTrutz gibt es auch nur die Abhandlungen zu den PV Anlagen und den daraus resultierenden möglichen Beeinflussungen der NRWG.
Für Eure Unterstützung danke ich im Voraus!
Gruß,
Christian
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