Im FeuerTRUTZ Magazin 1.2017 (S. 26 ff.) hat Rupert Stinglwagner die Frage besprochen, wann Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen in Räumen durchgeführt werden dürfen, die nicht nach der Versammlungsstättenverordnung (VStättV) geplant, gebaut bzw. genehmigt sind? Der Beitrag, der auf http://www.feuertrutz.de/mehr-als-20...ttv/150/49381/ auch online gelesen werden kann, stellt dar, wie in Bayern mit dieser Frage umgegangen werden kann. Des Weiteren wird auf die Bundesländer Niedersachsen und Baden-Württemberg Bezug genommen.
Wir freuen uns, wenn Sie hier Ihre Erfahrungen (auch und vor allem aus weiteren Bundesländern) in diesem Zusammenhang schildern, damit ein Ideenaustausch in Gang kommt.
André Gesellchen
FeuerTRUTZ Redaktion
Wir freuen uns, wenn Sie hier Ihre Erfahrungen (auch und vor allem aus weiteren Bundesländern) in diesem Zusammenhang schildern, damit ein Ideenaustausch in Gang kommt.
André Gesellchen
FeuerTRUTZ Redaktion
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