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Bauwerksteile: Decken

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    Bauwerksteile: Decken

    Ich habe eine Frage zur Darstellung auf Seite 6.4.1-A S. 6-10, jeweils links unten. (Ausgabe 3/2018)

    gem BayBO gelten die Anforderungen für Decken zwischen Geschoßen. Auch aus Art 27 (4) BayBO ergibt sich hier keine Anforderung für die oberste Decke.

    mit freundlichen Grüßen
    Stefan Herbener
    Fachlehrer Baurecht an einer (Bau-)Technikerschule

    #2
    Ich glaube, Sie haben die Darstellungen nicht richtig interpretiert.
    Links unten ist immer das Gebäude ohne Dach zu sehen, die verschiedenen Dachaufbauten sind dann in den Bildern darüber und rechts daneben zu sehen.
    D. h. das Flachdach ist immer das erste Bild über der Gebäudedarstellung; und da ist die Decke weiß dargestellt.
    Zu sehen auch an der Bemerkung Nummer 2.
    Gruß
    C. Lammer
    Zuletzt geändert von clammer; 16.04.2018, 17:54.

    Kommentar


      #3

      Diese Antwort ist nicht hilfreich!

      In der BayBO steht im Art. 29: Decken müssen als tragende und raumabschließende Bauteile zwischen Geschossen im
      Brandfall ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein. .... Satz 2 gilt
      1. für Geschosse im Dachraum nur, wenn darüber Aufenthaltsräume möglich sind; ...

      Nun sind im Brandschutzatlas auf den oben genannten Seiten aber genau diese Decken mit einer Forderung farblich unterlegt. Dies erschließt sich mir nicht.

      Auch aus Art 27 (4) BayBO ergibt sich m-E. keine Forderung, da die Wände bis unter die Rohdecke geführt sind.

      Gruß
      Stefan Herbener

      Kommentar


        #4
        Ich glaube, Sie haben die Darstellungen nicht richtig interpretiert.
        Links unten ist immer das Gebäude ohne Dach zu sehen, die verschiedenen Dachaufbauten sind dann in den Bildern darüber und rechts daneben zu sehen.
        D. h. das Flachdach ist immer das erste Bild über der Gebäudedarstellung; und da ist die Decke weiß dargestellt.
        Zu sehen auch an der Bemerkung Nummer 2.
        Gruß
        C. Lammer

        Kommentar


          #5

          Tut mir leid, aber hier irren sie:

          links ganz unten ist ein Gebäude (mit Flachdach) dargestellt, bei dem die oberste Trennwand bis unter die Rohdecke geführt ist, darüber ein Gebäude, bei dem die Rohdecke bis unter die Dachhaut (bautechnisch eher unwahrscheinlich) geführt ist.

          Die hier dargestellten Anforderungen beziehen sich auf den Art. 29 (4) MBO. Da aber Decken als "Bauteile zwischen Geschossen" definiert sind, kann hier nach 29 (4) MBO maximal feuerhemmend und nach Art 32 MBO "hart" gefordert werden.

          Gruß
          Stefan Herbener

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            #6
            Nein, ich irre mich nicht.
            Ganz links unten ist das Gebäude schematisch dargestellt mit allen Geschossen. Darüber und rechts daneben die verschiedenen Dachformen. die unter diesen Bildern befindliche Schnittlinie bezieht sich auf das angegebene Geschoss.

            Beispiel Seite 8:
            Links unten das Gebäude mit 3 oberirischen Geschossen.
            Im Bild darüber die Variante mit Flachdach, die Schnittlinie liegt in der Höhe der Decke zwischen 1. und 2. OG. Wie man erkennen kann, bestehen keine Anforderungen an das Dach.
            Im Bild ganz rechts unten eine Variante mit Satteldach, die Schnittlinie liegt hier in der Höhe der Decke zwischen EG und 1. OG. Im Dachraum sind zwei Geschosse, darum ist die Decke zwischen 1. und 2. OG fh. Oberhalb des 2. OG ist die Decke ebenfalls fh, da die Trennwand zwischen den NE nicht bis zur Dachhaut geführt wurde.
            Im Bild ganz rechts oben eine Variante mit Satteldach, die Schnittlinie liegt hier in der Höhe der Decke zwischen EG und 1. OG. Im Dachraum sind zwei Wohungen, darüber keine Nutzungen mehr. Deshalb und weil die Trennwand zwischen den NE bis zur Dachhaut geführt wurde, ist die Decke oberhaln der NE ohne Anforderungen.

            Gruß
            C. Lammer

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